Mit Fahrrad unterwegs

Frau mit Auto überrollt: Diversion für Lenkerin

Gericht
10.10.2024 13:42

Wegen grob fahrlässiger Körperverletzung ist am Donnerstag am Landesgericht gegen eine 19-Jährige verhandelt worden. Die junge Frau hatte am 19. Juli 2024 in Wien-Leopoldstadt nach dem vergeblichen Versuch, mit ihrem Pkw eine Radfahrerin zu überholen, diese angefahren. Die 29-Jährige kam zu Sturz, der Pkw rollte über ihre Beine. Die Angeklagte kam am Ende mit einer Diversion davon.

Die 19-Jährige besaß zum Unfallzeitpunkt erst seit einem Monat den Führerschein. Fahrpraxis hatte sie also keine. Obwohl sie auf einer einspurigen Fahrbahn hinter der Radfahrerin herfuhr und die Fahrbahn linksseitig von einer Straßenbahn-Station begrenzt war, wollte sie die Radlerin partout überholen. Das gelang ihr nicht. Stattdessen fuhr sie der 29-Jährigen mit einer Geschwindigkeit von rund 45 km/h ins Hinterrad.

Erhebliche Einschränkungen beim Gehen
Die Radfahrerin erlitt infolge des Sturzes mehrfache Frakturen an der linken Hand und Quetschungen, Bänderverletzungen und ausgedehnte Knochenmarksödeme an beiden Beinen. „Das Auto ist mir einfach über die Beine gefahren“, berichtete die Betroffene. Sie kann nach wie vor nur unter Schmerzen und mit erheblichen Einschränkungen gehen, wie sich in der Verhandlung zeigte. Mühsam hatte sich die Frau beim Zeugenaufruf in den Verhandlungssaal geschleppt.

19-Jährige weiterhin unbescholten
„Ich sehe meinen Fehler ein. Es tut mir sehr leid. Es war nicht meine Absicht, sie zu verletzen“, gab sich die Angeklagte schuldeinsichtig. Damit entging die bisher Unbescholtene einer Verurteilung. Sie akzeptierte nach Rücksprache mit Verteidiger Florian Kreiner eine Geldbuße von 1000 Euro und war zu einer Schadensgutmachung in Höhe von 5000 Euro an die Radlerin bereit. Im Gegenzug wird die Anzeige endgültig zurückgelegt, sobald das Geld bezahlt ist. Die Staatsanwältin war mit dem diversionellen Vorgehen einverstanden. Die Entscheidung ist damit rechtskräftig. Die 19-Jährige gilt weiterhin als unbescholten.

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