Nutzerdaten

Deutschland und Meta legen jahrelangen Streit bei

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10.10.2024 13:47

Das deutsche Bundeskartellamt und der Facebook-Mutterkonzern Meta haben ihren jahrelangen Rechtsstreit wegen der Sammlung von Nutzerdaten beigelegt. Deutschlands oberste Wettbewerbshüter hatten dem US-Konzern 2019 untersagt, Nutzerdaten verschiedener Dienste – etwa Facebook, WhatsApp und Instagram – einfach zusammenzuführen. 

Dafür sei eine freiwillige Einwilligung nötig, hieß es vom Kartellamt. Die Wahl, entweder der unbegrenzten Datensammlung zuzustimmen oder das soziale Netzwerk überhaupt nicht nutzen zu können, sei unzulässig.

Der US-Technologieriese legte gegen die Entscheidung Beschwerde ein, in dem langwierigen Rechtsstreit waren mehrere Gerichte eingebunden. Im vergangenen Jahr erlitt Meta schließlich eine Niederlage vor dem Europäischen Gerichtshof.

Nach Gesprächen mit dem deutschen Kartellamt änderte das Technologieunternehmen schrittweise seine Geschäftspraxis und kam dadurch letztlich den Forderungen der Wettbewerbshüter nach. So gibt die US-Firma Nutzern seit vergangenem Jahr einen besseren Überblick über die Verknüpfung ihrer Daten bei den verschiedenen Diensten.

Mit der neuen Kontenübersicht konnten „Metas Kundinnen und Kunden erstmals weitgehend frei und informiert entscheiden, ob sie Meta-Dienste isoliert nutzen oder diese miteinander verknüpfen wollen“, bewertete das deutsche Kartellamt diese Änderung positiv.

Weitere Maßnahmen des Internetkonzerns kamen hinzu. Meta habe ganz wesentliche Anpassungen beim Umgang mit Nutzerdaten vorgenommen, sagt Kartellamtschef Andreas Mundt. „Zentral ist dabei, dass die Nutzung von Facebook nicht mehr voraussetzt, dass man in eine grenzenlose Sammlung und Zuordnung von Daten zum eigenen Nutzerkonto einwilligt, auch wenn die Daten gar nicht im Facebook-Dienst anfallen.“

Bessere Kontrolle
Zu den von Meta ergriffenen Maßnahmen gehört ein vorgeschalteter Wegweiser, mit dem die Firma am Anfang ihrer Datenrichtlinie auf die Wahlmöglichkeiten der Nutzenden hinweist. Insgesamt werde den Nutzenden „eine erheblich verbesserte Kontrolle“ über die Zuordnung von persönlichen Daten aus anderen Meta-Diensten sowie von Webseiten oder Apps anderer Unternehmen zu ihrem jeweiligen Facebook-Konto ermöglicht, sagt Mundt.

Nach Angaben des Kartellamts hat Meta seine Beschwerde gegen die Entscheidung von 2019 zurückgenommen, woraufhin diese bestandskräftig wurde. Das Facebook-Verfahren sei abgeschlossen, heißt es nun von den Wettbewerbshütern.

„Erfolg für Verbraucher“
Die deutsche Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) bewertet den Einsatz des Kartellamts auch als Erfolg für die Verbraucher. „Meta darf die Nutzerdaten seiner verschiedenen Angebote nicht ungefragt zusammenführen und für Werbezwecke monetarisieren“, sagt vzbv-Expertin Jutta Gurkmann. Es sei wichtig, dass die Menschen selbst über die Verwendung ihrer Daten entscheiden.

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