Der Prozess am Wiener Landesgericht für Strafsachen um die sogenannten „Liquiditätsreserven“ – sprich Schwarzgelder – der Telekom Austria entwickelte sich schneller als erwartet. Am Donnerstag wurde der Ex-Lobbyist Peter Hochegger wegen Abgabenhinterziehung schuldig gesprochen, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Prozess um die Schwarzgelder der Telekom Austria am Wiener Landesgericht für Strafsachen näherte sich schneller als erwartet seinem Ende. Das Beweisverfahren gegen den ehemaligen Telekom Austria-Vorstand Rudolf Fischer und den Ex-Lobbyisten Peter Hochegger wegen Abgabenhinterziehung wurde am Donnerstagnachmittag abgeschlossen.
Der frühere Lobbyist Hochegger wurde wegen Abgabenhinterziehung schuldig gesprochen. Der Ex-Telekom-Austria-Vorstand Fischer erhielt einen Freispruch. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Geldstrafe von einer Million Euro
Ein Schöffensenat verurteilte den mittlerweile 75-jährigen Ex-Lobbyisten Hochegger zu einer Geldstrafe in Höhe von einer Million Euro oder – für den Fall der Uneinbringlichkeit – zu zehn Monaten Ersatzfreiheitsstrafe.
Der mitangeklagte Ex-Telekom-Austria Vorstand Rudolf Fischer wurde dagegen zur Gänze freigesprochen. Das Gericht folgte der Argumentation von Fischers Verteidiger Otto Dietrich, die inkriminierten Vorgänge wären nicht in dessen Zuständigkeitsbereich gefallen, sondern Aufgabe des Finanzvorstands gewesen.
Wir können nicht klären, inwieweit Sie in die einzelnen von der Anklage umfassten Geschäftsfelder eingebunden waren.
Der vorsitzende Richter Mark Tuttinger gegenüber dem Freispruch von Ex-Telekom-Austria Vorstand Rudolf Fischer
„Wir können nicht klären, inwieweit Sie in die einzelnen von der Anklage umfassten Geschäftsfelder eingebunden waren“, stellte der vorsitzende Richter Mark Tuttinger fest. Bei „lebensnaher Betrachtung“ sei anzunehmen, „dass Sie nicht die Zeit und die Fachkenntnisse hatten, die Steuerbilanz anzuschauen“, billigte Tuttinger Fischer zu. Dieser war als Telekom-Manager für den Bereich Technik und Betrieb und die Festnetzsparte verantwortlich.
Die Anklage bezieht sich auf Vorgänge, die 15 bis 20 Jahre zurückliegen. Damals wurden bei der Telekom Austria außerbuchhalterisch Gelder in Millionenhöhe bereitgehalten und an Hocheggers Firma Valora weitergeleitet.
Von 2005 bis 2008 erhielt Hochegger nach eigenen Angaben jährlich eine Million Euro. Diese Gelder wurden für illegale Parteienfinanzierung – etwa eine Spende in Höhe von 960.000 Euro für einen Wahlkampf des BZÖ – und außertourliche Zahlungen im Interesse der Telekom verwendet. Die Verschleierung erfolgte durch Scheinrechnungen der Valora für nicht erbrachte Leistungen.
Schadenssumme beläuft sich auf 2,46 Mio. Euro
Die Staatsanwaltschaft wirft Fischer und Hochegger vor, für die Verbuchung dieser Scheinrechnungen verantwortlich zu sein. Durch unrechtmäßige Vorsteuerabzüge und Betriebsaufwendungen soll eine vorsätzliche Abgabenkürzung bei Umsatz-, Körperschafts- und Kapitalertragssteuer in Höhe von über 2,46 Millionen Euro bewirkt worden sein.
Während Fischer sich zu Prozessbeginn „nicht schuldig“ bekannte, zeigte sich Hochegger weitgehend geständig. Er entlastete Fischer teilweise, indem er angab, seine Ansprechpartner seien der ehemalige Telekom-Austria-Controlling-Chef Gernot Schieszler und zwei mittlerweile verstorbene Vorstandsmitglieder gewesen.
„Habe kein Problembewusstsein gehabt“
„Es kann sein, dass ich die Steuererklärungen freigezeichnet habe“, hatte Hochegger am ersten Verhandlungstag zugegeben. Er habe seinerzeit grundsätzlich „kein Problembewusstsein gehabt“. Die Valora sei damals eine Art „Geschäftsstelle“ der Telekom Austria gewesen und habe „auf Zuruf Angebote formuliert und Rechnungen geschrieben“.
Die Million, die er dafür jährlich zur Verfügung gestellt bekam, habe er „in Aufträge gegossen, und dann wird man übers Jahr informiert und ich habe auf Wunsch der Telekom die Abwicklung gemacht“, schilderte er das Verschleierungssystem. Seine Ansprechpartner seien dabei aber der damalige Telekom-Austria-Controlling-Chef sowie zwei mittlerweile verstorbene frühere Mitglieder des Vorstands und nicht Fischer gewesen.
Die Entscheidungen des Senats sind nicht rechtskräftig. Hochegger erbat nach Rücksprache mit seinem Verteidiger Leonhard Kregcjk Bedenkzeit, Staatsanwalt Bernhard Löw gab vorerst keine Erklärung ab.
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