Prozess in Innsbruck

Vandalen-Duo ließ die Glasscheiben klirren

Tirol
11.10.2024 07:56

Ein 17-Jähriger und ein 22-Jähriger saßen am Donnerstag als Angeklagte am Landesgericht Innsbruck. Sie hatten aus nicht mehr wirklich nachvollziehbaren Gründen etliche Glasscheiben zerstört.

Warum sie sich im April in Innsbruck aufmachten, um mit Steinen Glasscheiben einzuschlagen, wussten die beiden jungen Angeklagten bei der Verhandlung nicht so recht zu beantworten.

„Es war keine besonders gescheite Idee“, sagte der 17-jährige Erstangeklagte, der Zweitangeklagte zuckte auf die Warum-Frage von Richterin Theresa Posch hin lediglich mit den Schultern.

Vom Geschäft bis zur Haltestelle
Fakt ist, dass an diesem Abend gleich mehrere Glasscheiben zu Bruch gingen: Eine bei einem Einkaufszentrum, eine bei einem Sportgeschäft, eine bei einem Wohnhaus und eine bei einer Bushaltestelle. Der Erstangeklagte soll dabei an allen „Stationen“ Steine geworfen haben, der Zweitangeklagte – je nach Zeugenaussage – bei einer bis zwei.

Richterin Theresa Posch führte den Prozess. (Bild: Birbaumer Christof)
Richterin Theresa Posch führte den Prozess.

In den weiteren Fällen war er hingegen offenbar lediglich „Motivator“. Er soll mehrfach „Mach, mach, mach“ gerufen haben und damit den Erstangeklagten zumindest angestachelt haben. Nun zeigten sich beide reumütig.

Richterin ging auf „Verfasstheit“ der Angeklagten ein
Posch entschied sich schließlich bei ihrem Urteil, auf das Alter und auf die psychische Verfasstheit der beiden arbeitslosen, bereits vorbestraften Angeklagten Rücksicht zu nehmen. Der Erstangeklagte fasste eine Geldstrafe von 1200 Euro aus, der Zweitangeklagte vier Monate bedingte Haft sowie eine Geldstrafe von 960 Euro.

Zitat Icon

Lassen Sie das mit der Kifferei.

Die Richterin zum Erstangeklagten

Mahnung zum Abschluss
Die Richterin redete schließlich den Angeklagten ordentlich ins Gewissen. „Lassen Sie das mit der Kifferei“, sagte sie etwa zum Erstangeklagten. Er solle stattdessen bei der bereits angeordneten Psychotherapie weitermachen sowie die ihm jetzt noch einmal gegebene Chance ohne Haft richtig nützen. Dem Zweitangeklagten gab sie mit auf den Weg, dass sie beim nächsten Verfahren „kein Auge mehr zudrücken kann“ und er wohl unweigerlich „ins Gefängnis gehen wird.“

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