Tragischer Unfall

Obdachlosen überrollt: Geldstrafe für Lenkerin

Salzburg
10.10.2024 16:08

Ein Obdachloser lag betrunken in der Tiefgaragen-Einfahrt eines Salzburger Mehrparteienhauses. Eine Lenkerin übersah ihn beim Heimfahren, und überrollte ihn tödlich. Nun wurde sie wegen fahrlässiger Tötung verurteilt.

Warum lag der Obdachlose ausgerechnet an jenem März-Tag dort in der Einfahrt? Diese Frage quält die junge Angeklagte, eine hier lebende und arbeitende Polin (32): „Ich wollte doch nur nach Hause, ich verstehe nicht, wie das passieren konnte.“ Fahrlässige Tötung wird ihr beim Prozess am Donnerstag im Salzburger Bezirksgericht vorgeworfen. Weil sie am 14. März einen vor ihrer Tiefgaragen-Einfahrt am Asphalt liegenden Ungarn (30) mit ihrem Auto – Mercedes A-Klasse – tödlich überrollt hat.

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So ein Unfall kann jedem passieren, und es ist auch vielen passiert. Das Fahren auf Sicht ist ein Gebot, das gilt überall.

Unfall-Experte und Sachverständiger Gerhard Kronreif

Der Obdachlose war zur Zeit des Unfalls betrunken und im Drogen-Rausch. Und er fiel auch zuvor auf, bemerkte Verteidiger Markus Kobler: „30 Minuten vor dem Unfall waren Polizei und Rettung wegen einer Amtshandlung vor Ort. Weil der Mann ständig auf die Straße ging.“ Doch die Einsatzkräfte erkannten keine Gefährdung und rückten ab, so Kobler: „Meine Mandantin ist von der Arbeit gekommen und hat ihn nicht gesehen. Es tut ihr unendlich leid und sie ist seit dem Unfall in Behandlung.“

Sitzposition war großer Faktor 
Richter Aleksandar Vincetic fragte näher nach: „Ich fahre diese Straße jeden Tag und habe zweimal geschaut. Ich hatte bisher nie einen Unfall, das war ein großer Schock für mich“, antwortete die Frau sichtlich bewegt über das Passierte. Unfall-Experte Gerhard Kronreif referierte sein Gutachten und klärte die verkehrstechnischen Fragen: Das Auto war mit 12 bis 16 km/h nicht zu schnell, die Sicht war an jenem Tag gut. Nur: Ihr Sitz war nicht hoch genug eingestellt. „Aus einer höheren Position wäre er sichtbar gewesen.“

Aber vor allem habe die Lenkerin eine „goldene Regel“ missachtet: das Gebot des Fahrens auf Sicht. „Es kann immer etwas auf der Straße liegen“, warnte Kronreif. Richter Vincetic verhängte 1710 Euro Geldstrafe – nicht rechtskräftig. 

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