Ein unbelehrbarer Deutscher buchte Retourenware falsch ein und musste sich zum wiederholten Male vor Gericht verantworten. Diesmal fasst der Mann eine Gefängnisstrafe aus.
Die Vorstrafenliste des Beschuldigten (34) ist lang. In Deutschland schlagen sieben Einträge zu Buche. In Österreich wurde er vor einem Jahr wegen gewerbsmäßigen Diebstahls zu einer Bewährungsstrafe von fünf Monaten verurteilt. Damals hatte er als Mitarbeiter in einem Elektrogroßhandel Retouren fingiert und so rund 65.000 Euro in den eigenen Sack gesteckt. Ein Schuldenberg, auf dem er heute noch sitzt. Wie der dreiste Deutsche das zurückzahlen will, ist eine andere Frage.
Denn nun stand er wieder vor Gericht, weil er als Kassamitarbeiter eines Sportartikelgeschäftes im Oberland wieder Retouren fingiert hatte. Wie bei seinem vorigen Arbeitgeber hatte er von Kunden online gekaufte Waren absichtlich als Retoure gebucht. Diesmal warf ihm die Staatsanwaltschaft vor, mindestens 46 Betrügereien begangen und dabei einen Schaden von knapp 7600 Euro angerichtet zu haben. Im Prozess am Mittwoch bekannte sich der 34-Jährige nicht schuldig. Und verwies auf Ungereimtheiten in den Retourlisten. Einmal sei er im Urlaub gewesen, ein andermal zum Zeitpunkt der Retourenannahme in der Pause und ein weiteres Mal habe er einen Anwaltstermin gehabt.
„Warum haben Sie dann in einem Gespräch mit der Geschäftsleitung gesagt, sie würden für den Schaden aufkommen und sich zur Einbehaltung ihres Gehaltes bereit erklärt?“, will Richter Martin Mitteregger wissen. „Ich habe Vorstrafen, bin auf Bewährung und habe massive gesundheitliche Probleme. Ich dachte, dann beiß ich halt jetzt in den sauren Apfel“, so der Angeklagte ehrenrührig.
Doch die Ermittlungsergebnisse beweisen anderes. Am Ende sprach der Richter den Mann schuldig und verurteilte ihn zu einer Haftstrafe von 15 Monaten. Eine ehemals zur Bewährung ausgesprochene Haft von 5 Monaten wurde widerrufen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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