„Krone“-Ombudsfrau

Packerl futsch: „Bitte fragen Sie in China nach“

Ombudsfrau
11.10.2024 12:00

Die bunte Welt des globalisierten Online-Handels führt meistens dann zu Ärger, wenn so ein bestelltes Packerl unauffindbar ist. Im Fall eines Lesers aus Wien wurde die Sache besonders kompliziert.

Eine für ihn wichtige Sache hat Peter W. direkt in China bei einem Händler bestellt und bezahlt. Das Paket machte sich auch auf den Weg. Und irgendwo wird es wohl auch angekommen sein – aber halt leider nicht beim Besteller selbst.

Vom Paketdienst sei die Nachricht gekommen, dass die Sendung abgestellt worden sei. „Ich habe weder eine einmalige noch eine generelle Abstellgenehmigung erteilt. Dennoch will man die Sache dort damit abtun“, ist der Wiener erzürnt. Er solle sich an den Händler in China wenden.

Kein Interesse an Klärung
„Das habe ich schon mehrfach getan, aber von dort bekomme ich keine Antwort“, so Herr W. weiter. Irgendwie verständlich. Dort wird ein in Österreich verschwundenes Paket so interessant sein, wie für uns das berühmte umgefallene Rad in China eben. 

Da sich also weder Verkäufer noch Paketdienst an einer Lösung interessiert zeigten, wandte sich der verzweifelte Kunde an den Bezahldienstleiter und verlangte nach einer Rückerstattung des Geldes im Rahmen des Käuferschutzes. Aber auch das schlug fehl.

Paket gilt als zugestellt
„Die Reklamation wurde abgelehnt, mit der Begründung es gebe eine Tracking-Nummer und diese besage, dass das Paket am 6.9.2024 zugestellt worden sei. Es war aber kein Paket da“. Daher hat die Ombudsfrau schließlich bei Paketdienst DPD nachgefragt.

„Noch einmal intensiv nach China wenden“
Dort entschuldigte man sich zunächst damit, dass der Fahrer wohl eine generelle mit einer einmaligen Abstellgenehmigung verwechselt habe. Herr W. solle noch einmal intensiv versuchen, den Verkäufer in China zu erreichen. Da man ein Vertragsverhältnis mit diesem habe, könne man den Schaden nicht mit Herrn W. als Empfänger abwickeln.

Abstellgenehmigung gab es nie
„Von dem habe ich nichts, denn den Verlust der Ware hat ganz eindeutig DPD zu verantworten! Deren Fahrer hat ohne Abstellerlaubnis, welcher Art auch immer, ein Paket abgelegt und jetzt ist es verschwunden! Mir entstand dadurch ein Schaden in Höhe von 74,03 Euro“, bat unser Leser um eine weitere Klärung. 

DPD hat schließlich angeboten, den Schaden zu ersetzen und sich dann selbst um eine Klärung mit dem Absender in China zu kümmern. Der Fahrer sei vermutlich fälschlicherweise von einer Abstellgenehmigung ausgegangen. Das bedauere man.

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