Heimat sicher genug

Höchstgericht: Syrer (33) darf abgeschoben werden

Österreich
11.10.2024 12:22

Ein 33-jähriger Syrer ist mit seiner Beschwerde gegen seinen negativen Asylbescheid vor dem Verfassungsgerichtshof in Wien abgeblitzt. Die Sicherheitslage in seiner Heimatregion Damaskus habe sich so weit verbessert, dass eine Rückkehr möglich sei, heißt es in der Begründung.

Auch dass der Mann einen Universitätsabschluss habe und seine Familie „wohlhabend“ sei, mache eine Rückkehr möglich, schreiben die Höchstrichter. Im Oktober 2022 hatte der Mann vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl einen negativen Asylbescheid erhalten und dagegen vor dem Bundesverwaltungsgericht berufen.

Beschwerde gegen negativen Asylbescheid abgewiesen (Bild: stock.adobe.com)
Beschwerde gegen negativen Asylbescheid abgewiesen

Doch das Gericht urteilte, dass einer Rückkehr nichts entgegenstünde, denn auch eine Rekrutierung durch das syrische Militär könne der Mann mit einer im syrischen Wehrrecht vorgesehenen „Befreiungsgebühr“ umgehen. Es seien auch keine Umstände erkennbar, die das syrische Regime veranlassen sollten, ihm eine oppositionelle Gesinnung zu unterstellen.

Es werde daher nicht davon ausgegangen, dass der 33-Jährige nach seiner Rückkehr in eine existenzbedrohende Lage geraten würde.

Archivbild aus dem Jahr 2021: Syrische Soldaten im Kampf gegen Rebellen (Bild: APA/AFP/SANA)
Archivbild aus dem Jahr 2021: Syrische Soldaten im Kampf gegen Rebellen

Der VfGH argumentiert ähnlich, hält jedoch fest, dass bei einer Abschiebung die Vollzugsbehörde verpflichtet ist, die aktuelle Sicherheits- und Versorgungslage zu beachten.

Österreich für Überprüfung der EU-Strategie gegenüber Syrien
Die österreichische Bundesregierung setzt sich seit geraumer Zeit dafür ein, dass die EU gemeinsame Schritte in Richtung Intensivierung der Rückführungen nach Afghanistan und Syrien unternommen werden. Außenminister Alexander Schallenberg und sieben seiner Amtskolleginnen und -kollegen befürworten eine Überprüfung der EU-Strategie gegenüber Syrien.

Angedacht wird unter anderem eine stärkere Gleichbehandlung der verschiedenen Bürgerkriegsparteien auf diplomatischem Niveau. Zudem solle die EU einen Syrien-Entsandten ernennen, der Kontakt mit allen Seiten hält. Weiters solle die EU auf eine Lage in dem Land hinarbeiten, in dem die „sichere, freiwillige und würdevolle Rückkehr von syrischen Flüchtlingen“ möglich wird, „in der Annahme, dass die Sicherheitsgarantien in der Verantwortung des Regimes“ liegen.

Innenminister Gerhard Karner sieht seine Asyl-Position bestätigt. (Bild: APA/Georg Hochmuth)
Innenminister Gerhard Karner sieht seine Asyl-Position bestätigt.

Innenminister begrüßt Gerichtsurteil
Im Innenministerium in Wien verspürt man durch das Verfassungsgerichtshofurteil Rückenwind, „Ich begrüße die Entscheidung (...), die die Ansicht unserer Behörde bestätigt, dass eine Rückkehr nach Syrien rechtlich möglich ist“, hielt Minister Gerhard Karner (ÖVP) fest. „Österreich hat mit dem Vorschlag, Abschiebungen Richtung Afghanistan und Syrien wieder möglich zu machen, Schwung in die Debatte unter den Mitgliedsstaaten gebracht“, so Karner weiter.

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