Dubiose Züchterin

Steirerin für Betrug mit „Rasse“-Welpen verurteilt

Steiermark
11.10.2024 16:30

Eine Oststeirerin witterte wohl einen lukrativen Zuverdienst durch den Verkauf von Neufundländer-Welpen. Was die Abnehmer zunächst aber nicht wussten: Die als reinrassig angepriesenen Hunde waren Mischlinge. Am Freitag wurde die 49-Jährige wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs verurteilt.

„Ich hatte schon zuvor einmal einen Neufundländer, aber dieser war ganz anders. Anderer Körperbau, anderes Fell und viel aktiver“, schildert eine Zeugin am Grazer Straflandesgericht. Sie hatte von einer oststeirischen Möchtegern-Hundezüchterin um 1800 Euro einen vermeintlichen Neufundländer-Welpen gekauft. So wie weitere neun Abnehmer hegte sie bald Zweifel an der Reinrassigkeit des Hundes. Und ein Gen-Test sollte den Käufern recht geben: Es handelte sich um Neufundländer-Landseer-Mischlinge. 

Züchterin will nichts gewusst haben
Der Verkäuferin brachte ihr dubioser Welpenhandel eine Anklage wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs ein. 19.800 Euro hat sie durch den Verkauf der Tiere insgesamt verdient. Sie war mit ihrer läufigen Neufundländer-Hündin extra nach Bayern gefahren, um sie decken zu lassen. 1000 Euro bezahlte sie dafür und will nicht gewusst haben, dass der Deckrüde nicht reinrassig, sondern ein Neufundländer-Landseer-Mix war. 

„Sie haben mit dem Besitzer des Rüden nicht über Reinrassigkeit gesprochen und sich keine Papiere zeigen lassen?“, wollte Richter Andreas Rom wissen. „Nein. Wir waren spät dran und es ist alles so schnell gegangen“, erklärt die 49-Jährige. 

Dem widersprechen der deutsche Hundehalter und seine Frau: „Wir haben von Anfang an klar und deutlich gesagt, dass er halb Neufundländer, halb Landseer ist. Und es steht auch in den Impfpapieren, die wir ihr gezeigt haben.“ 

Hundezucht, „damit ich Beschäftigung habe“
Die Oststeirerin beharrt darauf, nichts davon gewusst zu haben. Vom Richter gefragt, warum sie ihre Hündin decken hat lassen, erklärt die Hausfrau ohne Berufsausbildung: „Damit ich eine Beschäftigung habe“. – „Sie hätten auch wo putzen gehen können, aber da verdienen Sie halt nicht so schnell 19.000 Euro. Sind wir ehrlich, Sie haben es wegen des Geldes gemacht“, sagt der Richter.  

Als die Frau auch noch behauptet, es sei nur ein „Hobby-Wurf“ gewesen, entgegnet der Richter scharf: „Das war ein Einkommen, das Sie der Finanz melden hätten müssen. So war das ein Schwarzverkauf.“ – „Das ist mir neu“, entgegnet die Angeklagte. 

In diesem Punkt wird ihr das Finanzamt noch auf die Sprünge helfen. Denn die Staatsanwaltschaft leitet die Causa an die Behörde weiter.

Schadenersatz hat die 49-Jährige nach zivilrechtlichen Klagen an ihre Abnehmer bereits geleistet. Dazu fasst sie am Straflandesgericht noch 1200 Euro Geldstrafe und fünf Monate bedingte Haft aus. Und noch einen guten Rat des Richters: „Lassen Sie das mit der Hundezucht bleiben.“

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