Jetzt hat die Geschlechterdiskussion auch die Kleinsten erreicht: In Grazer Kindergärten können die Eltern bei der Anmeldung für ihren Nachwuchs aus sechs Geschlechtern wählen. Im Magistrat betont man: Man hält sich nur an gesetzliche Vorgaben.
Große Aufregung herrscht aktuell in diversen Grazer Eltern-Gruppen: Beim Antragsformular zur Vormerkung für einen städtischen Kindergarten können die Eltern für ihre Kinder aus sechs Geschlechtern wählen: Neben „männlich“ und „weiblich“, stehen auch noch „divers“, „inter“, „offen“ und „keine Angabe“ zur Auswahl. Für viele Eltern ist damit der Gipfel der Geschlechterdebatte erreicht, sie verstehen die Welt nicht mehr.
„Biologisch gibt es zwei Geschlechter. Punkt.“
Zuständig für den Bildungsbereich im Rathaus ist ÖVP-Stadtrat Kurt Hohensinner. Auch der schüttelt auf „Krone“-Nachfrage ob der sechs Geschlechter am amtlichen Datenformular den Kopf: „Biologisch gibt es zwei Geschlechter. Punkt. Jetzt kann man darüber diskutieren, ob es für Erwachsene eine dritte Eintragungsvariante braucht, für die Einzelfälle, die sich keinem der beiden zugehörig fühlen. Aber in Kinderbetreuungseinrichtungen diese unnötige Geschlechtsfrage aufzumachen, ist völlig daneben.“
Seit der Einführung im Jahr 2022 wurde in Grazer Einrichtungen übrigens noch für kein Kind ein anderes Geschlecht als männlich oder weiblich angekreuzt. „Diese Geschlechterfrage in so frühem Alter hat nicht nur praktisch keine Relevanz, sondern ist auch völlig unangebracht“, stellt Hohensinner klar.
Anlass für diese Regelung war ein Urteil des Verfassungsgerichtshofs aus dem Jahr 2018, nach dem das Personenstandsregister novelliert wurde. In Graz leistete die Magistratsdirektion per Weisung an alle Abteilungen im Jahr 2022 diesem Entscheid Folge.
Diese Geschlechterfrage in so frühem Alter hat nicht nur praktisch keine Relevanz, sondern ist auch völlig unangebracht.
Stadtrat Kurt Hohensinner
Bild: Christian Jauschowetz
„Halten uns an Bundesgesetzgeber“
„Deshalb machen die sechs Optionen auch Sinn“, ist Helmut Schmalenberg, Leiter der Präsidialabteilung, überzeugt. „Wir halten uns damit an das, was der Bundesgesetzgeber vorgibt. Außerdem hat auch der Menschenrechtsbeirat der Stadt Graz diese Lösung als sinnvoll erachtet.“ Mit der Option „keine Angabe“ sei zudem gesichert, dass sich niemand unter Druck gesetzt fühlen muss, wenn die anderen fünf Optionen nicht passen.
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