Nachdem ein Kind in der Fußgängerzone umgestoßen und schwer verletzt worden ist, möchte man in St. Pölten E-Scooter endgültig aus der Innenstadt verbannen. Doch die Straßenverkehrsordnung macht den Plänen vorerst noch einen Strich durch die Rechnung.
Es war der traurige Höhepunkt eines schon länger existenten Problems in St. Pölten: Vor rund einem Monat wurde, wie berichtet, Elina (9) in der Fußgängerzone von einem E-Scooter-Fahrer unter Drogeneinfluss und mit Höllentempo umgefahren. Während das Mädchen noch immer mit den Folgen des Oberschenkelbruchs zu kämpfen hat, geht man im Rathaus nun in die Offensive. Man will die E-Scooter in der Innenstadt verbieten.
E-Scooter = Fahrrad
Doch das ist nicht so einfach, weil laut aktueller Straßenverkehrsordnung (StVO) Elektro-Roller und Fahrräder gleichgestellt sind. Soll heißen: Verbietet man E-Scooter, darf auch mit den Rädern nicht wie bisher im Schritttempo durch die Fußgängerzone gefahren werden. Und die Radler will man eigentlich nicht vertreiben. „Wenn wir das Zentrum verkehrsberuhigt haben wollen, braucht es andere Fortbewegungsmittel, die aber eine gewisse Verantwortung voraussetzen“, erklärt SPÖ-Gemeinderat Michael Kögl, warum man Drahtesel weiter in der Fußgängerzone sehen soll.
Der Gemeinderat hat daher mit einer Resolution den Bund aufgefordert, diese Gleichsetzung in der StVO aufzuheben. Einzig die ÖVP enthielt sich. „Der Täter hätte schon jetzt langsam fahren müssen. Auch eine Novelle hätte ihn nicht gestoppt“, ist Stadtrat Florian Krumböck sicher. Er verweist zudem auf weitere Probleme, die durch die Trennung von E-Scooter und Fahrräder entstehen könnten. „Dürfen E-Scooter dann auch nicht mehr auf Radwegen fahren, sondern müssen auf die Straße. Das muss rechtlich alles geklärt werden“, so Krumböck.
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