Geschworene einig

Tiroler tot: Lebenslange Haft für Arbeitskollegen

Tirol
14.10.2024 13:21

Ein Pole musste sich am Montag am Landesgericht Innsbruck wegen Mordes verantworten. Dem 31-Jährigen wurde vorgeworfen, einen Bekannten (36) Ende Oktober 2023 in Itter (Bezirk Kitzbühel) durch „massive Gewalteinwirkung“ mit einem Messer getötet zu haben. Am frühen Nachmittag erfolgte bereits das nicht rechtskräftige Urteil: Lebenslang!

Das Geschworenengericht sah es als erwiesen an, dass der Pole den 36-jährigen Bekannten in dessen Wohnung getötet hatte. Zudem ordnete das Gericht gemäß Anklage an, den 31-Jährigen in einem forensisch-therapeutischen Zentrum unterzubringen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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Ich bin kein Mörder. Ich habe es nicht mit Absicht gemacht.

Der Angeklagte beim Prozess

Geschworene waren sich einig
Der Wahrspruch der acht Geschworenen fiel einstimmig aus. Der Pole hatte sich zu Beginn der Verhandlung einerseits schuldig bekannt und gemeint: „Ich war es.“ Allerdings beteuerte der Arbeitskollege des Getöteten auch: „Ich bin kein Mörder. Ich habe es nicht mit Absicht gemacht.“

Der 36-jährige Bekannte, bei dem er „einige Tage wohnte“ habe ihn jedenfalls „provoziert“, führte der Angeklagte aus. „Er hat mir drastische Videos aus dem Zweiten Weltkrieg gezeigt, in denen man sieht, was die Deutschen mit den Polen gemacht haben“, erklärte der 31-Jährige. Zuvor habe man „gemeinsam Drogen und Alkohol konsumiert“, sein späteres Opfer habe ihm schließlich im Laufe der gemeinsamen Zeit „mit einer Waffe gedroht“.

Ende Oktober 2023 kam es zu der Bluttat. (Bild: zoom.tirol)
Ende Oktober 2023 kam es zu der Bluttat.

Danach sei es jedoch wieder „zu einer Versöhnung“ gekommen. Im Anschluss habe er jedoch „einen Stein und mehrere Messer“ im Bett liegen gesehen. „Mein Bekannter wollte körperliche Nähe“, sagte der Mann bei seiner Einvernahme.

Offenbar keine Erinnerungen mehr
Danach reiße seine Erinnerung einfach radikal ab: „Ich bin dann mit einer Beule am Kopf aufgewacht“. „Ich sah erst am Morgen, dass er tot ist“. Die Beule führte der Pole auf „den Stein“ zurück, die fehlende Erinnerung auf Drogen- und einen massiven Alkoholkonsum. „Ich habe unter anderem eine Flasche Schnaps ganz alleine getrunken“, sagte er vor Richter Andreas Mair.

Zuvor hatte die Staatsanwältin diese massiven Erinnerungslücken angezweifelt. „Jedoch sind der Hergang der Tat und das tatsächliche Motiv unklar“, so die öffentliche Anklägerin. Der „sexuelle Übergriff“, den der Mann im Vorfeld als mögliches Motiv andeutete, habe sich nicht belegen lassen.

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Hier sind zwei psychisch Kranke aufeinandergetroffen.

Der Verteidiger des Angeklagten

Der Verteidiger des Mannes wiederum thematisierte den „psychischen Zustand“ der beiden Männer. „Hier sind zwei psychisch Kranke aufeinandergetroffen.“ Die Frage werde sein, ob sein Mandant „zurechnungsfähig ist oder nicht“, denn auch die Kombination von „Drogen und Alkohol“ könne zur Unzurechnungsfähigkeit führen. Zudem sei der Angeklagte am Tag der Tat in einem schlechten psychischen Zustand gewesen, strich er heraus.

Laut Gutachten zurechnungsfähig
Ein Gutachten attestierte dem Mann schließlich seine Zurechnungsfähigkeit zum Tatzeitpunkt. „Es gibt keine Anzeichen auf geistige Erkrankungen wie etwa Schizophrenie“, führte der Gutachter aus. Der Angeklagte habe sein Gegenüber „erkennen können“ und habe somit nicht „im Wahn gehandelt“. Die „starke Beeinträchtigung durch Drogen und Alkohol“ habe jedenfalls nicht dazu geführt, dass er in einem Zustand der absoluten Unzurechnungsfähigkeit gehandelt habe.

Nach rund zweistündiger Verhandlung kam es schließlich in dem ursprünglich bis zum Abend angesetzten Prozess bereits zu den Schlussplädoyers. Der Verteidiger zog dabei die Schlussfolgerungen des Gutachters massiv in Zweifel. „Die Ausführungen des Gutachters waren zum Teil unwissenschaftlich“, erklärte er. So habe dieser die „Wechselwirkung von Drogen, Alkohol und psychischem Zustand“ nicht in Betracht gezogen, welche sehr wohl zu einem Zustand der vollkommenen Unzurechnungsfähigkeit führen könne. Die Staatsanwältin wiederum sah das zuvor gänzlich anders. „Die Erinnerungslücken des Mannes sind unglaubwürdig und er ist schuldig im Sinne der Anklage“.

Toter von eigenen Eltern entdeckt
Die Leiche des 36-Jährigen war Ende Oktober 2023 in seiner Wohnung in Itter aufgefunden worden. Besonders tragisch: Die eigenen Eltern hatten ihren toten Sohn in der Wohnküche entdeckt. „Nach der Rückkehr aus dem Urlaub“, wie ein Ermittler damals gegenüber der „Krone“ schilderte.

Porträt von Tiroler Krone
Tiroler Krone
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