Grazer (30) verurteilt

Mann totgetreten: Kein Mord, nur Körperverletzung

Steiermark
14.10.2024 19:45

Mit einem einzigen Tritt in den Bauch hat ein 30 Jahre alter Ex-Fußballer das Leben eines Steirers beendet. Bis zum Schluss beteuerte der Angeklagte, dass er den 54-Jährigen nicht töten wollte. Montagabend entschieden die Geschworenen: kein Mord, sondern absichtliche schwere Körperverletzung mit Todesfolge – acht Jahre Haft; nicht rechtskräftig.

Am 27. Jänner hat der Grazer dem 54-jährigen Mann vor einem Lokal in Graz-Gries einen so heftigen Fußtritt in den Bauch versetzt, dass er an den Folgen einer sogenannten Fettembolie gestorben ist. Zuvor verletzte er in dem Café noch einen anderen Mann durch einen Kopfstoß. 

Das Opfer des „Headbutts“, das von Anwalt Christoph Scala vertreten wurde, sagte am Montag bei Gericht aus. „Wir haben an der Bar gewürfelt. Ich hab aus den Augenwinkeln dann gesehen, wie sich die Tür des Lokals geöffnet hat und einer auf mich zukam. Dann hab ich nur einen Brenner im Gesicht gespürt.“ Als er am Boden liegend wieder zu sich kam, „haben die anderen gerade versucht, den Josef wiederzubeleben.“ 

„Zwischen uns waren zwei Barhocker“
Er kenne den Angeklagten nicht und es habe auch keine Rangelei gegeben, gar nichts. Was er mit der Frau des Angeklagten zu tun gehabt habe, interessiert die Vorsitzende Richterin Julia Riffel – wohl in Bezug auf die Eifersucht des Fußballers. Er soll als aufbrausend und aggressiv gelten. „Sie hat mich nur nach meiner Ex-Freundin gefragt. Mehr nicht. Und da waren zwei Barhocker zwischen uns“, zuckt der Steirer die Schultern.

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Der Josef war ein ganz lieber Mensch. Der hätte nie jemandem etwas getan. Er war der Letzte, der mit wem gestritten hätte.

Der Freund des Opfers

„Der Josef war ja Ihr Freund. Was war er für ein Mensch?“, will Staatsanwalt Hansjörg Bacher von dem Zeugen wissen. „Der Josef war ein ganz lieber Mensch. Der hätte nie jemandem etwas getan. Er war der Letzte, der mit wem gestritten hätte.“ Aber offenbar wollte er sich für seinen Freund einsetzen, den der Angeklagte verletzt hatte.

„Wuchtig in den Bauchbereich getreten“
Als Nächstes trat jener Zeuge vor den Geschworenensenat, der die tödliche Attacke vom Fenster seiner Wohnung im dritten Stock beobachtete, nachdem er laute Schreie gehört hatte. „Ich sah einen Mann, der auf allen Vieren auf dem Boden kniete. Und einen anderen, der wegging, sich dann aber wieder umdrehte und dem anderen wuchtig in den Bauchbereich trat.“ Richterin Julia Riffel: „Wie beim Fußball?“ – „Ja, genau! Es hat dabei ein dumpfes Geräusch gemacht.“

Auf die Frage einer Geschworenen, wo der Angeklagte dem Opfer hingetreten habe, antwortete der Zeuge felsenfest: „Rechts“. Woraufhin Verteidiger Bernhard Lehofer entgegnete: „Aber alle Verletzungen waren auf der linken Seite. Das ist schon seltsam. Wie erklären Sie sich das?“ – „Vielleicht waren die Verletzungen mittig? Er hat aber sicher auf die rechte Seite getreten.“ –  „Das kann aber nicht sein“, meint der Anwalt.

„Keinen Tritt gesehen“
Um Kopf und Kragen redet sich dann die Schwiegermutter des Angeklagten, die weder vom „Headbutt“ noch von dem tödlichen Tritt etwas mitbekommen haben will. Und das, obwohl sie keinen Meter entfernt gestanden hat. „Haben Sie die Augen extra zugemacht oder extra weggeschaut?“, fragte die Vorsitzende sichtlich genervt. „Ich hab keinen Tritt gesehen“, beharrt die 54-Jährige. Aber das Opfer sei sehr aggressiv gewesen ... „Sie sollten sich wirklich gut überlegen, was Sie sagen!“, betonte die Richterin in Hinblick auf eine Falschaussage.

Montagabend fiel das Urteil. Die Geschworenen entschieden auf absichtliche schwere Körperverletzung mit Todesfolge (Strafrahmen bis zu 15 Jahre Haft) und versuchte schwere Körperverletzung für den „Headbutt“, aber keinen Mord. Acht Jahre Haft; nicht rechtskräftig.

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