Manchmal hat man schon vor dem Start einer Reise etwas zu erzählen. Und wenn es nur der Ärger über die Fluglinie ist, die einen am Flughafen warten stundenlang lässt. Im Fall dreier Steirer ging der Ärger nach dem Urlaub weiter. Bis sich die Ombudsfrau einschaltete.
Eine Schiffreise mit Start in Palma de Mallorca hatte Michaela W. für sich und zwei Mitreisende gebucht. Inklusive Flug ab Wien. Dort begann der Ärger. Denn – man konnte nicht wie geplant um kurz vor acht Uhr morgens abheben. „Schon bei der Ankunft am Flughafen wurde eine Verspätung angezeigt“, so die Steirerin.
Auf Nachfrage habe man keine Auskunft geben können, wann mit einem Abheben zu rechnen sei. „Wir haben uns gleich mit der Reederei in Verbindung gesetzt, da das Ablegen unseres Schiffes am selben Tag für 22 Uhr geplant war“. Dort habe sie erfahren, dass die Fluglinie zu keiner Kommunikation bereit sei.
Mehr als sieben Stunden Verspätung
„Nach stundenlangem Warten, hob unser Flugzeug letztlich um 15:30 Uhr ab und wir konnten die Kreuzfahrt antreten“, erzählt Frau W. weiter. Nach ihrer Rückkehr habe sie dann bei Ryanair eine Entschädigung für die Verspätung beantragt. Diese sei jedoch abgelehnt worden. Mit der Begründung, der Flug habe stattgefunden und die Verspätung habe unter fünf Stunden betragen. „Das stimmt aber nicht. Der Abflug fand mehr als sieben Stunden später als geplant statt“.
Technische Probleme und ein falsches Formular
Auf unsere Anfrage hat Ryanair mitgeteilt, dass es an jenem Tag technische Probleme am Flugzeug gegeben hätte. Ingenieure haben diese behoben, bevor der Flug stattfinden konnte. Fluggäste haben einen Anspruch auf eine Entschädigung von 261 Euro, die man nun auszahlen werde. Bedauerlicherweise habe Frau W. ursprünglich ein falsches Formular ausgefüllt. Und warum kann man das den Kunden nicht gleich mitteilen?
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