Ein ehemaliger Neonazi wurde am Montag am Landesgericht Feldkirch wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung, gefährlicher Drohung und Beleidigung verurteilt. Der Deutsche hatte fünf Jugendliche mit Migrationshintergrund übelst beleidigt und ihnen Kopfschüsse angedroht.
„Es tut mir alles sehr leid. Ich bin wirklich kein schlechter Mensch. Ich wollte eigentlich nur helfen“, entschuldigt sich der 54-jährige Angeklagte schluchzend vor dem Geschworenensenat. Dass er für sein couragiertes Einschreiten in jener Nacht nun zu einer dreimonatigen Haftstrafe, wenn auch auf Bewährung, und 4560 Euro Geldstrafe verurteilt worden ist, versteht er überhaupt nicht.
Zum Vorfall: Es ist der 26. Mai, gegen vier Uhr in der Früh, als der Angeklagte vor einem Lokal in Bludenz ein wenig frische Luft schnappt. Kurz darauf eilt sein Kollege aus dem Gasthaus und drückt dem Lkw-Fahrer eine bewusstlose junge Frau in die Hand. „Er sagte, dass zwei Jugendliche der Frau Drogen gegeben hätten. Da riefen wir die Polizei. Das war der Auslöser für meine Beschimpfungen“, schildert der Beschuldigte seine Sicht der Dinge.
Wüste Beschimpfungen und Drohungen
Der Angeklagte hatte die insgesamt fünf Jugendlichen, die sich vor dem Lokal befanden, als „scheiß Kanaken“, „scheiß Türken“ und „scheiß Ausländer“ beleidigt und gedroht, ihnen in den Kopf zu schießen. Anschließend bezeichnete er sich selbst als Nazi und untermauerte dies, indem er sein Hosenbein hochzog und den Jugendlichen sein Tattoo, einen Reichsadler mit Hakenkreuz und SS-Runen, zeigte. Darunter stand die Aufschrift „Meine Ehre heißt Treue“. Weshalb er sich auch des Verbrechens der nationalsozialistischen Wiederbetätigung schuldig gemacht hat.
Diese Lesart wollte sein Rechtsbeistand Maximilian Fritz so nicht stehen lassen: Sein Mandant sei kein „klassischer Neonazi“, sondern nur ein Mann, der in jungen Jahren „mal politisch falsch abgebogen ist“. Auf Nachfrage von Staatsanwältin Konstanze Manhart, warum der Beschuldigte mit dem Überstechen des Tattoos 20 Jahre gewartet habe, antwortet dieser, dass das nicht so einfach gewesen sei. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
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