Eine Lehre ist nicht an ein Alter gebunden, somit können auch Erwachsene ein Lehrverhältnis eingehen. Was es dabei zu beachten gilt und welche Möglichkeiten einer Förderung es gibt, weiß Linda Handl, Expertin für Jugend und Lehrausbildung in der Arbeiterkammer Steiermark.
Vereinzelte Kollektivverträge sehen ein höheres Lehrlingseinkommen für Personen vor, die eine Lehre nach Vollendung des 18. Lebensjahres beginnen. Wenn der Kollektivvertrag eine solche Regelung nicht vorsieht, gibt es die Möglichkeit, dass ein Lehrbetrieb freiwillig ein Lehrlingseinkommen in der Höhe des Hilfskräfteentgelts ausbezahlt. In diesem Fall kann eine Förderung bei der Lehrlingsstelle der WKO beantragt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es auch möglich, eine Förderung vom AMS zu erhalten.
Hat man bereits eine Lehre abgeschlossen und möchte eine weitere Lehrausbildung absolvieren, ist es durch verschiedene Anrechnungen von Lehrzeiten möglich, die Dauer der weiteren Lehre zu verkürzen. Bei der verpflichtenden Anrechnung muss eine gewisse Zeit von der vorangegangenen Lehrzeit berücksichtigt werden.
Unter bestimmten Voraussetzungen wie z. B. die Zeiten einer fachspezifischen Schulausbildung kann auch eine freiwillige Anrechnung von Lehrzeiten erfolgen.
Bei Fragen kann man sich gerne an die Arbeiterkammer Steiermark wenden.
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