Prozess in Eisenstadt

Imker mussten blechen und fahren den Stachel aus

Burgenland
15.10.2024 15:30

16 Geschädigte bezichtigen einen Südburgenländer der Unterschlagung, weil bezahlte Ware nie geliefert wurde. Der tritt am Landesgericht konfus auf. 

Hoppertatschiger als der Südburgenländer kann man sich vor einem Landesgericht wohl kaum präsentieren. Ein halbes Jahr hatte der 56-Jährige seit der ersten Hauptverhandlung Zeit gehabt, seine Unschuld minutiös unter Beweis zu stellen – angetanzt ist der Mann mit einem Ordner, in dem er, kurz gesagt, nach ewigem Blättern nichts gefunden hat.

Zeig her deine Zettel ...
Der Richterin hatte er die geforderten Unterlagen vorab nur in Bruchstücken zur Verfügung gestellt, er lief zehnmal zu ihrem Tisch, um ihr irgendwelche Zettel unter die Nase zu halten. Dem Staatsanwalt wurde dieses Schauspiel nach eineinhalb Stunden zu bunt: „Eine Verhandlungsführung unter dem Aspekt der Waffengleichheit ist nicht möglich“, sagte Dominik Hauer, ehe der Prozess auf unbestimmte Zeit vertagt wurde.

Was wird dem Angeklagten zur Last gelegt?

Über mehrere Jahre soll er als Geschäftsführer einer Firma – bestehend aus ihm und zwei Bosniern, deren Namen er erst nach Minuten in seinem Ordner findet – rund 45.000 Euro unterschlagen haben. Konkret haben die Kunden beim Südburgenländer Imkereizubehör bestellt, sie schickten ihm Geld und bekamen dafür defekte oder gar keine Ware.

 Drittstaat Bosnien
„Ich habe zu lange zugeschaut. Die haben Dinge gemacht, die nicht in Ordnung waren.“ Freilich habe er die 236.962 Euro der 16 Geschädigten in 118 Transaktionen weiterüberwiesen. Aber: „Bosnien gilt als Drittstaat. Es gibt hier ein Wochenlimit von 3500 Euro. Und Überweisungszweck kann man auch keinen angeben.“ Der 56-Jährige habe sogar versucht, in Bosnien Anzeige zu erstatten. „Es wurde Holz gestohlen. Auf einmal war nichts mehr da, obwohl ja von den Kunden schon bezahlt worden war. Ich bin vier Stunden bei der Polizei gesessen. Sie ließen mich warten, also bin ich heimgegangen.“

Nun hat der Mann erneut Zeit, seine Belege zu sichten. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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