Der vierjährige Bub einer alleinerziehenden Mama leidet an einer schweren Erberkrankung, braucht rund um die Uhr eine Betreuung. Einen Bescheid zur Erhöhung des Pflegegeldes lehnte die PVA ab und stufte den Burschen sogar auf die niedrigste Stufe ein. Dank der Arbeiterkammer bekommt er jetzt Pflegegeld der Stufe fünf.
Eine Erberkrankung macht einem vierjährigen Buben das Leben schwer, stört seine Entwicklung massiv. Das Kind leidet unter Bewegungs- und Gleichgewichtsstörung, stürzt häufig und kann sich kaum artikulieren. Für die alleinerziehende Mutter aus dem Raum Linz ist die Behandlung eine schwere Belastung.
Auch in der Nacht Betreuung
Denn der Bub braucht untertags eine permanente Betreuung, und auch in der Nacht ist eine Pflege erforderlich. Deshalb stellte die Mutter bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) einen Antrag auf Erhöhung des Pflegegeldes.
Zur Verwunderung der Betroffenen wurde der Antrag nicht nur abgelehnt, sondern der Bub wurde von Pflegestufe drei auf die niedrigste abgestuft. Das bedeutete für die Alleinerzieherin statt 551,60 Euro nur noch 192 Euro pro Monat.
194 Stunden Betreuung pro Monat
Die verzweifelte Mutter wandte sich an die Arbeiterkammer in Linz. Laut dem medizinischen Gutachten, das im Laufe des Gerichtsverfahrens erstellt wurde, benötigt der junge Bub 194 Stunden Betreuung pro Monat. Damit fällt der Betroffene aber tatsächlich in die Pflegestufe 5 und diese erstritt die AK erfolgreich vor Gericht. Jetzt gibt es 1123,50 Euro im Monat.
Wenn Bescheide dem Gesundheitszustand und dem Pflegebedarf der Betroffenen nicht gerecht werden, können unsere Mitglieder auf die rechtliche Unterstützung der Arbeiterkammer zählen.
Andreas Stangl, Präsident der Arbeiterkammer in Oberösterreich
Das ist kein Einzelfall: Im Vorjahr musste die Arbeiterkammer in 710 Pflegegeld-Fällen einschreiten, erkämpfte dabei 5,3 Millionen Euro für Betroffene. Im heurigen Jahr gibt es bereits 734 abgeschlossene Fälle.
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