Prozess in Feldkirch (Vorarlberg): Trotz nachgewiesener Schizophrenie verweigerte der amtsbekannte Angeklagte alle Therapieangebote seitens des Richters. Am Ende wurde er zu drei Monaten Haft und einer Geldstrafe verdonnert.
Dass er durch seine Gewalttätigkeit für sich und andere eine Gefahr darstellt, hat der 50-jährige Angeklagte bereits in der Vergangenheit bewiesen. Nach seinem jüngsten Ausraster im Dezember in einem Supermarkt in Wolfurt wurde der Mann ins LKH Rankweil zwangseingeliefert, jedoch wieder entlassen. Und dies, obwohl aus einem früheren psychiatrischen Gutachten hervorgeht, dass der Angeklagte an Schizophrenie leidet.
Basierend auf allen medizinischen Unterlagen inklusive Ambulanzblatt kam Universitätsprofessor Reinhard Haller jedoch zum Schluss, dass der Beschuldigte bei der Tat im Dezember zumindest eingeschränkt zurechnungsfähig war, weshalb er eine ambulante Therapie empfahl.
Doch von dieser wollte der Angeklagte im Prozess am Dienstag in Feldkirch nichts wissen. „Ich brauche keine Hilfe“, so der Beschuldigte zu Richter Marco Mazzia. „Das sieht der Arzt aber anders. Also entweder Anti-Gewalttraining oder Arzt“, schlägt daraufhin der Herr Rat vor. Doch auch diese Option lehnt der Mann ab. Ebenso verweigert er, Bewährungshilfe in Anspruch zu nehmen.
Desinteressiert und unkooperativ
Überhaupt scheint den Langzeitarbeitslosen die ganze Veranstaltung nicht zu interessieren. Auf Fragen zu seinen finanziellen und privaten Verhältnissen antwortet er mit „Kann sein“ oder „Ich weiß nicht“. Zum Vorfall im Supermarkt will er gar nichts sagen. Stattdessen nestelt er gelangweilt mit seinen Fingern und starrt Luftlöcher in den Raum.
Dass der auf der Anklagebank Sitzende nicht nur apathisch sein kann, hat er am 14. Dezember im Supermarkt in Wolfurt bewiesen. Auf einer Videoaufzeichnung ist zu sehen, wie der aggressive Mann mit mehreren Bierflaschen in Richtung Kassa läuft und eine nach der anderen auf dem Fließband zerschlägt. Mit einem abgebrochenen Flaschenhals macht er kurz darauf Stichbewegungen in Richtung des Kassiers und flüchtet dann aus dem Laden. Das Opfer selbst bleibt zum Glück unverletzt.
Der Angreifer wird kurz darauf von der Polizei verhaftet und später ins LKH Rankweil gebracht. Bei seiner polizeilichen Einvernahme gibt der 50-Jährige „Frust“ als Tatmotiv an: Der Staat habe ihm die Bankomatkarte weggenommen, nun reiche das Geld nicht einmal für Zigaretten.
Drei Monate bedingte Haft und Geldstrafe
Nachdem der Angeklagte alle gut gemeinten Hilfen des Richters ablehnt, fordert Staatsanwältin Sarah Nenning einen Schuldspruch und den Widerruf der bedingten Strafnachsicht aus der letzten Verurteilung und begründet dies so: „Es ist bedauerlich, dass der Angeklagte jegliche Unterstützung ablehnt. Andrerseits wird eine erteilte Auflage an der Zweckmäßigkeit scheitern, wenn der Angeklagte nicht kooperiert.“
Drei Monate bedingte Haft und 800 Euro Geldstrafe lautet am Ende das noch nicht rechtskräftige Urteil. Vom Widerruf sieht der Herr Rat ab, verlängert jedoch die Probezeit auf fünf Jahre. Außerdem bekommt der Beratungsresistente einen Bewährungshelfer zur Seite gestellt.
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