Am Schulweg attackiert

Kind nach Hundebiss im Stich gelassen: Straffrei

Gericht
16.10.2024 21:30

Eine Burgenländerin machte sich aus dem Staub, nachdem sich ihr Tier losgerissen und einem achtjährigen Mädchen, das gerade am Schulweg war, in den Oberschenkel gebissen hatte. Im Prozess im Bezirksgericht Neusiedl am See kommt die Angeklagte mehr als glimpflich davon.

Eine Achtjährige war am 27. Februar mit dem Roller auf dem Weg zu ihrer Volksschule in Illmitz (Bgld), als sich plötzlich ein Hund von seiner Besitzerin losriss, auf sie zu sprintete, ihr in den Oberschenkel biss und nicht losließ.

Lehrerin verständigte die Mutter des Opfers
Das Unfassbare: Die Besitzerin konnte den Entlebucher Sennenhund-Rüden wegziehen, ging aber weiter, ohne dem Mädchen Hilfe zu leisten. Erst die Lehrerin verständigte die Mutter, die sofort ärztliche Hilfe suchte und die Polizei informierte.

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Ich bin geschockt darüber, dass wir fast eine Woche recherchieren mussten, um herauszufinden, wer es ist.

Die Mutter der Achtjährigen im Prozess

Am Mittwoch musste sich die Hundehalterin im Bezirksgericht in Neusiedl am See wegen fahrlässiger Körperverletzung und Imstichlassen einer Verletzten vor der Richterin verantworten. Weil die Halterin Verantwortung übernahm und sie Schmerzensgeld in der Höhe von 1600 Euro dabei hatte, war sofort eine Diversion Thema. Zuvor hatte sie in polizeilichen Einvernahmen bezweifelt, dass ihr Hund die Verletzung herbeigeführt hätte.

250 Euro Kostenbeitrag und Probezeit
Die außergerichtliche Einigung fiel lächerlich gering aus: Abseits des Schmerzensgeldes muss die Angeklagte gerade einmal 250 Euro Pauschalkostenbeitrag zahlen. Das Verfahren wird auf einjährige Probezeit eingestellt.

Die Mutter des Opfers nimmt die Entscheidung zur Kenntnis. Mit Tränen in den Augen sagt sie: „Ich bin geschockt darüber, dass wir fast eine Woche recherchieren mussten, um herauszufinden, wer es ist“ – Von der Attacke bleibt bei ihrem Kind eine Narbe, Angst und Furcht.

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Es war falsch, dass sie gegangen ist. Aber man muss auch dazu sagen, dass das Kind weitergefahren ist.

(Bild: zVg)

Sascha Flatz vertritt die angeklagte Halterin

Das Tier wurde auf Tollwut untersucht
Tatsächlich musste die Polizei mehrere Tage lang Halter befragen, am 2. März stieß man schließlich auf die Angeklagte, die sofort beauftragt wurde, ihren Hund auf Tollwut untersuchen zu lassen. Der Test verlief negativ. „Es tut mir wahnsinnig leid“, beteuert die Frau. Ihr Hund hätte zuvor nie jemanden etwas gemacht. Verteidiger Sascha Flatz: „Es war falsch, dass sie gegangen ist. Aber man muss auch dazu sagen, dass das Kind weitergefahren ist.“ Die verletzte Achtjährige stand offenbar unter Schock.

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