Monatelang machte ein Flachgauer (35) den Bewohnern einer Siedlung das Leben zur Hölle. Jetzt musste sich der vorbestrafte Mann vor Gericht verantworten – und lieferte dort ein bizarr aggressives Schauspiel ab.
„So eine Dreckspartie.“ Nach knapp einer Stunde reichte es dem Angeklagten. Wutentbrannt schnappte er sich seine Jacke und stürmte laut schimpfend aus dem Gerichtssaal. Zuvor hatte er sich beim Prozess am Mittwoch im Landesgericht eine schier endlos lange Reihe seiner Verfehlungen vorhalten lassen müssen – erst von Richterin und Staatsanwalt, dann von mehreren seiner Nachbarn. Das war zu viel für den 35-jährigen Flachgauer. „Ich bin immer der Sündenbock“, schnaubte er.
Ein Unschuldslamm ist der Mann laut Anklage definitiv nicht. Der 35-Jährige soll seine Nachbarn monatelange terrorisiert haben, mehrere Personen sind deshalb bereits umgezogen.
Eier-Attacken, Glaswurf und gemeines Geschmiere
Besonders auf eine 46-jährige Deutsche hatte er es demnach abgesehen. Immer wieder beschimpfte er sie auf übelste Weise, einmal soll er ein schweres Whiskeyglas nach der Frau geworfen haben. „Es hat mich nur knapp verfehlt. Ich hätte tot sein können“, sagte die Ex-Nachbarin des Angeklagten vor Gericht. Laut Anklage hat der Mann auch den Briefkasten, die Hauswand sowie das Fenster der Frau mit Beleidigungen beschmiert. Einmal soll er die Deutsche mit voller Wucht gegen eine Wand gedrückt haben. Hinzu kamen Drohungen wie „Ich hau’ dir dein Auto zamm“. Und: Im Sommer lud der Angeklagte Müll vor ihrer Haustür ab und bewarf ihre Fassade mit Eiern. Die Frau meinte hierzu sauer: „Der Mann ist ein unberechenbarer Alkoholiker. Ich habe nur noch mit Pfefferspray die Wohnung verlassen.“ Mittlerweile wohnt sie in Bayern.
Weitere Nachbarn belasteten den 35-Jährigen ebenso schwer. Die Tochter einer Bewohnerin spielte vor Gericht eine Handyaufnahme ab. „Ich stech dich ab“, sagte der Angeklagte dort.
Sie sind mit drei blauen Augen davon gekommen.
Richterin Dagmar Schmid
Der Flachgauer gab sich vor Gericht teilweise geständig – auch wenn er immer wieder durch lautstarke Zwischenrufe auffiel. Er schob vieles auf seinen Alkoholkonsum („Ich bin ein Biertrinker“). Der vorbestrafte Mann fasste eine siebenmonatige bedingte Haftstrafe aus – inklusive einer Geldstrafe in Höhe von 480 Euro. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
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