Ärger bei Bauträgern

Regierung soll bei Verordnung aufs Gas drücken

Salzburg
17.10.2024 08:00

Die gemeinnützigen Wohnbaugenossenschaften warten auf Details des neuen Wohnbaugesetzes. Doch die Infos kommen erst in einer eigenen Verordnung. Ohne diese können weder die Bauträger seriös kalkulieren, noch die Menschen schauen, ob sie für eine Förderung infrage kommen.

„Ein Gesetz mit Überschriften, ohne Inhalte“, hört man aus dem Dunstkreis der Wohnbaugenossenschaften. Die gemeinnützigen Bauträger warteten seit eineinhalb Jahren auf die Präsentation des neuen Gesetzes. Dieses wurde vor zwei Wochen von der Landesregierung präsentiert – die „Krone“ berichtete. Doch wesentliche Details vermissen die gemeinnützigen Bauträger.

Preismodelle, Einkommensgrenzen, technische Anforderungen. Wer bekommt eine geförderte Wohnung? Welche Förderung wird in welcher Höhe ausgeschüttet? Bis zu welcher Wohnungsgröße wird gefördert?

Geregelt sind diese Feinheiten in den Durchführungsverordnungen. Der Sprecher der Genossenschaften, Stephan Gröger von Heimat Österreich, beschwichtigt: „Es ist normal, dass als Erstes das Gesetz kommt und die Details erst in der Durchführungsverordnung geregelt sind.“

Die Zeit drängt
Nichtsdestotrotz: Die Zeit ist knapp. Und ohne diese Info könne kein Bauträger seriös kalkulieren. Gespannt ist man bei den Genossenschaften, wie das Land die Baukosten um 10 bis 15 Prozent senken will.

Generell ist man sich hinter vorgehaltener Hand in den Genossenschaften einig: Alles, was bisher präsentiert wurde, sei ein Gerippe, ohne Fleisch.

Für Genossenschaftssprecher Gröger ist der Ärger verständlich, er versucht jedoch zu beruhigen: „Ich hätte mir die Details auch schneller gewünscht. Uns ist jetzt aber wichtig, dass mit 1. Jänner 2025 Gesetz und Verordnung wirklich kommen.“

Gespannt auf den Inhalt der Verordnung
Das Land habe versprochen, die Verordnung zur Begutachtung noch Mitte/Ende Oktober vorzulegen. Dann gibt es eine vierwöchige Frist, auch um Wünsche einzubringen. „Es ist knapp, aber sollte sich ausgehen“, sagt Gröger. „Wesentlich wird sein, was drinnen steht. Wir haben uns viel gewünscht. Mal schauen, was aufgenommen wurde und was die Juristen daraus gemacht haben.“

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