Am Donnerstag startete der mit Spannung erwartete Prozess gegen einen 29-Jährigen aus der Wiener Techno-Szene, dem Straftaten in Zusammenhang mit insgesamt fünf Frauen vorgeworfen werden. Die erschütternde Palette: Vergewaltigung, sexuelle Belästigung und sexueller Missbrauch wehrloser Personen. Zum Auftakt bekennt sich der Angeklagte „nicht schuldig“.
Am 21. Juli klickten für einen in der DJ-Szene bekannten jungen Mann in Wien die Handschellen. Am Donnerstag wird der „Schönling“, als der er wahrgenommen wurde, im Wiener Landesgericht vorgeführt. Aufgrund des großen Medieninteresses wurde der Schöffen-Prozess in einen größeren Saal verlegt.
Zwei Verhandlungstage sind für den brisanten Fall anberaumt. Die Vorwürfe laut Anklage der Staatsanwaltschaft Wien: Vergewaltigung, sexuelle Belästigung und sexueller Missbrauch wehrloser Personen.
Schon im März erstatteten zwei junge Frauen bei der Polizei Anzeige gegen den DJ – das setzte Ermittlungen in Gang. Ein Opfer gab an, dass der Angeklagte sie auf der Toilette eines bekannten Wiener Clubs vergewaltigt habe.
Sie sei mit ihm auf die Toilette gegangen, um Drogen zu konsumieren. Dort habe er laut Anklägerin ihren Kopf gegen die Wand gedrückt, sich an die Akademikerin gepresst und dabei auch am Arm verletzt.
Ein „Nein“ soll nicht akzeptiert worden sein
Mehrere Frauen, die auch in der Wiener Techno-Szene unterwegs sind, meldeten sich und schilderten ihre Erlebnisse: Ungewollte Küsse, intime Berührungen, Verkehr im Schlaf, ohne ihr Einverständnis. Der Angeklagte habe ein „Nein“ nicht akzeptiert, so der Tenor. „Er hat die Opfer im Zustand, in dem sie den Vorgang des Geschlechtsverkehrs nicht mehr einsehen konnten, missbraucht“, eröffnet die Staatsanwältin den ersten Prozesstag. „Es spielte sich in der Techno-Partyszene ab, es waren Drogen im Spiel, es war Alkohol im Spiel“, erörtert die Anklägerin. In Bezug auf diese Delikte wird besonders ermittelt.
Freizügige Techno-Partys
„Mein Mandant wird sich nicht schuldig bekennen“, sagt Verteidiger Sascha Flatz, „er ist selbst erschüttert über die Vorwürfe“. Der Angeklagte sei wie die Opfer Gast oder DJ bei sogenannten Sex-Positive-Partys gewesen, auf denen es sehr freizügig zugehe. „Es gibt Dark Rooms und dort kann man miteinander Sex haben“, sagt Flatz, der eingesteht: „Mein Mandant hat sich dort moralisch daneben benommen.“ Er habe aber laut dem Anwalt keine strafrechtlich relevante Taten gesetzt. - "Ich würde nie mit einer Frau Sex haben, die eine Überdosis hat", beteuert der DJ.
Im Fall einer anklagekonformen Verurteilung drohen dem Mann zwei bis zehn Jahre Haft, der Schöffensenat wird am 25. Oktober darüber beraten.
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