In Österreich wird eine starke Zunahme von Keuchhusten-Krankheitsfällen beobachtet: seit Jänner gab es mehr als 12.000! Die Zahl der erkrankten Erwachsenen mit Komplikationen und einem Langzeitverlauf hat in den letzten Jahren besorgniserregend zugenommen. Die Auffrischungsimpfung wird deshalb früher und öfter empfohlen. Wir haben alle Informationen für Sie.
Im gesamten Vorjahr wurden mit der für Säuglinge lebensbedrohlichen Infektion 2791 Ansteckungen hierzulande registriert. Heuer wurden allein bis 10. Oktober bereits 12.789 Fälle erfasst.
Krankheit ist meldepflichtig
Während 2015 österreichweit noch 579 Ansteckungen mit Pertussis gemeldet wurden, stiegen die Zahlen bereits vor der Covid-19-Pandemie auf 2233 Infektionen im Jahr 2019 an. Mit den Corona-Maßnahmen gab es 2020 bis 2022 nur einen vorübergehenden Einbruch auf 632, 129 und 164 Fälle in den drei Jahren. Pertussis ist meldepflichtig.
Immer mehr Erwachsene erkranken
Auffällig ist vor allem eine deutliche Zunahme von Erkrankungen im Erwachsenenalter, wobei die Altersgruppe der 40- bis 45-Jährigen besonders betroffen ist. Auch bei den 15-20-Jährigen und den 65- bis 70-Jährigen ist eine deutliche Zunahme der Keuchhustenfälle zu verzeichnen.
Ähnliche Krankheitsverteilungen sind weltweit zu beobachten, die etwa durch den Verlust der Schutzwirkung innerhalb weniger Jahre nach Impfung bzw. Durchmachen einer Erkrankung zu erklären sind.
Die Aufrechterhaltung des Schutzes durch die Impfung und eine regelmäßige Auffrischungsimpfung ist der wirksamste Weg, einer Erkrankung vorzubeugen. Prinzipiell ist die Impfung gegen Keuchhusten besonders wichtig für Frauen mit Kinderwunsch vor Eintritt einer Schwangerschaft, Schwangeren ab dem 2. Schwangerschaftsdrittel, Personen im Umfeld eines Neugeborenen, Tätige in medizinischen Einrichtungen, Lehrer, etc.
Die Impfung wird im Rahmen der Sechsfachimpfung im 3., 5. und 11. bis 12. Lebensmonat geimpft und ist Teil des kostenfreien Impfprogramms. Im Schulalter wird eine Kombinationsimpfung mit Diphtherie, Wundstarrkrampf und Kinderlähmung im 7. bis 9. Lebensjahr wiederholt.
Nach der Grundimmunisierung im Säuglingsalter und Auffrischungsimpfung im Schulalter soll bis zum vollendeten 60. Lebensjahr eine Auffrischungsimpfung mit Keuchhusten als Kombinationsimpfstoff mit Diphtherie, Wundstarrkrampf und Kinderlähmung alle zehn Jahre und ab dem vollendeten 60. Lebensjahr alle fünf Jahre erfolgen. Sind bereits mindestens zwei Auffrischungsimpfungen gegen Kinderlähmung im Erwachsenenalter erfolgt, ist für alle weiteren Auffrischungsimpfungen ein Dreifachimpfstoff (Diphtherie-Wundstarrkrampf-Keuchhusten) ausreichend.
Keuchhusten ist eine hochansteckende Infektionskrankheit der Atemwege und wird hauptsächlich durch das Bakterium Bordetella pertussis verursacht. Keuchhusten ist extrem ansteckend. Nach ein bis zwei Wochen kommt es zum typischen Krankheitsbild mit bellenden, stoß- und krampfartigen Hustenanfällen, teils bis zum Erbrechen.
Neben den typischen Hustenattacken, die teils Wochen oder Monate anhalten können, sind besonders Säuglinge und Kleinkinder durch besonders schwere Krankheitsverläufe mit begleitender Lungenentzündung und dem erhöhten Risiko eines Atemstillstands gefährdet.
Durch die 30-40 schweren Hustenanfälle pro Tag kann es zu Lungenüberblähung, zu Blutungen der Bindehäute der Augen, eitriger Bronchitis, Mittelohrentzündung, Lungenentzündung und/oder Asthma kommen. Große Gefahr kann auch ein Sauerstoffmangel während der Hustenanfälle darstellen. Säuglinge sind besonders gefährdet, weil bei ihnen statt der typischen Hustenanfälle mitunter ein Atemstillstand eintreten kann, der zum plötzlichen Tod führt.
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