Schulden bei Papa

Raser-BMW wird versteigert: „Will Auto zurück!“

Er war immer noch im Besitz seines Probeführerscheins, als der 20-Jährige im April dieses Jahres beschlossen hatte, auf der Sofie-Lazarsfeld-Straße in Simmering heftig aufs Gaspedal zu drücken. 136 km/h (mit Toleranzabzug 131 km/h) wurden von den Beamten in der 50er-Zone gemessen, ganze 86 km/h zu viel. Die Konsequenzen: eine hohe Geldstrafe, Nachschulung – und der Verlust seines geliebten BMWs. 

Dieser wird nämlich jetzt versteigert – das wurde am Mittwoch auf dem Wiener Verwaltungsgericht beschlossen. „Wäre ich 1 km/h langsamer gefahren, dürfte ich mein Auto behalten“, ärgert sich der Wiener im Gespräch mit der „Krone“.

Damit hatte sich der 20-Jährige einen hohen Berg an Schulden zugezogen. Denn das Fahrzeug hat einen Wert von etwa 30.000 Euro und wurde zunächst vom Vater des Fahrers bezahlt. Im Kaufvertrag stehe aber er selbst, erklärt der Raser. „Es gibt sogar eine Schuldenvereinbarung.“ 

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Wäre ich 1 km/h langsamer gefahren, dürfte ich mein Auto behalten.

Der 20-jährige Raser (20) gegenüber der „Krone“

Doch auch diese Tatsache verschaffte dem Wiener keine mildere Strafe. Sieben Monate durfte er nicht Autofahren. Neben einer Geldstrafe von rund 1600 Euro musste er auch einen Anwalt zahlen. Für die Nachschulung griff er erneut ins Geldbörsel: 650 Euro. Seit dem Vorfall befand sich das Auto auf der Verwahrstelle in Simmering, wo zusätzliche Kosten von 11 Euro pro Tag anfielen. „Ich habe auch von alleine vor der Polizei angehalten und mir wurde vor Ort gesagt, es wird milder bestraft und mein Auto kommt nicht weg“, echauffiert sich der junge Mann. 

Harte Strafe für mehr Sicherheit
Trotz dieser Argumente ist eine Strafmilderung für den 20-Jährigen unwahrscheinlich. Bereits am 1. März wurden die Konsequenzen des Handelns für Raser unmissverständlich dargelegt. Denn das in Kraft getretene Gesetz zielt darauf ab, rücksichtslose Wiederholungstäter hart zu bestrafen und die Sicherheit auf den Straßen zu erhöhen.

So werden Fahrzeuge bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 80 km/h innerorts und 90 km/h außerorts beschlagnahmt und möglicherweise für verfallen erklärt. Bei Wiederholungstätern oder besonders schweren Fällen kann das Fahrzeug sogar dauerhaft abgenommen und versteigert werden. 

Sonderregelungen gibt es tatsächlich nur bei Fahrzeugen, die dem Raser selbst nicht gehören. Diese können zwar beschlagnahmt, aber nicht versteigert werden. Hätte der Vater seinen Sohn nicht in den Kaufvertrag geschrieben, wäre der BMW wohl noch in dessen Besitz ...

Tätern ihre „Tatwaffe“ entziehen
Das Verkehrsministerium rechnet mit bis zu 445 Fällen pro Jahr, in denen es zu einer behördlichen Beschlagnahme des Fahrzeugs kommen könnte. Verkehrsministerin Leonore Gewessler betonte im März bereits, dass es darum geht, den Tätern ihre „Tatwaffe“ zu entziehen.

Aktuelle Situation

  • Insgesamt wurden 133 Fahrzeuge vorläufig beschlagnahmt.
  • Von diesen 133 Fahrzeugen wurden nur 13 dauerhaft behördlich abgenommen.
  • Die meisten vorläufig beschlagnahmten Autos mussten wieder zurückgegeben werden.

Bislang wurde in diesem Jahr ein Fahrzeug in Österreich versteigert. Dabei handelte es sich um einen Peugeot 208 mit 110 PS, Erstzulassung 2018, der für 6800 Euro versteigert wurde. Der Wagen wurde in Vorarlberg beschlagnahmt, nachdem der Lenker außerorts in einem 80 km/h-Bereich mit einer Geschwindigkeit von 153 km/h gemessen wurde. 

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