Wie es im Fall um den 20-jährigen Schweizer, der für eine Serie von Bombendrohungen in Österreich verantwortlich sein soll, weitergeht, bleibt am Donnerstag weiter offen. Die Ermittler aus der Schweiz liefern sich mit Österreich ein regelrechtes Behörden-Pingpong. Denn nach wie vor wartet man in Linz auf Unterlagen aus der Schweiz, welche für die weiteren Ermittlungen in dem Fall ausschlaggebend sind.
Bis zum Donnerstag hatte die federführende Staatsanwaltschaft Linz keinerlei Informationen von den Schweizer Kollegen erhalten. Diese hätten offenbar keine Eile: Wie ein Sprecher der zuständigen Staatsanwaltschaft im Kanton St. Gallen bestätigte, seien die Unterlagen erst am Mittwoch mit der Post nach Österreich verschickt worden.
Offenbar keine U-Haft für den Bombendroher
Dies sei der Grund, weswegen den Behörden in Linz weder die Ergebnisse der Hausdurchsuchung noch der Befragung des Verdächtigen vorliege. Ein Schweizer Staatsanwaltschaftssprecher bestätigte lediglich, dass die Rechtshilfeersuchen aus Österreich, jene „ersuchten Verfahrenshandlungen durchzuführen“, erledigt worden seien.
Welche „Verfahrenshandlungen“ die Schweizer Behörden im Detail durchgeführt hatten, bleibt hingegen offen. Denn warum gegenüber dem 20-jährigen tatverdächtigen Schweizer keine U-Haft verhängt wurde, ist den Ermittlern in Oberösterreich ebenfalls nicht übermittelt worden. Jedoch sei der Verdächtige bereits wieder in Freiheit, wie ein Sprecher aus der Schweiz am Mittwoch bestätigte. Die Frage, ob damit nicht die Gefahr bestehe, dass weitere Drohungen durch den beschuldigten Schweizer verschickt werden könnten, bejahte der Sprecher. „Natürlich ist das theoretisch möglich“, sagte er.
Antrag auf Strafverfolgung „zur Kenntnis genommen“
Auch im Falle der Auslieferung deuteten die Schweizer an, nicht mit Österreich kooperieren zu wollen. „Als Schweizer Staatsbürger müsste er zustimmen, das hat er nicht“, äußerte sich ein Schweizer Sprecher. Die Linzer Staatsanwaltschaft stellte zwar einen Antrag auf Übernahme der Strafverfolgung, diese sei laut einem Schweizer Sprecher „zur Kenntnis genommen worden“. Eine Entscheidung bezüglich dieses Antrags könne aus Sicht der Schweizer derzeit nicht getroffen werden, denn die laut „Zusatzvertrag“ notwendigen Akten und Beweismittel seien zu dem Fall bisher nicht übermittelt worden.
Daraufhin entgegnete die Staatsanwaltschaft Linz, die Schweizer hätten die Unterlagen längst anfordern können, um das Verfahren zu beschleunigen. Jedoch gehen die Behörden davon aus, dass die Schweizer das Verfahren übernehmen wollen würden, da bereits ein weiteres Delikt gegenüber dem 20-jährigen Verdächtigen vorliege, welches die Schweizer Ermittler übernahmen. Der Verdacht besteht, dass der Schweizer bereits im Jahr 2022 Drohanrufe getätigt haben soll – unter anderem in Österreich.
Eine Vielzahl von Droh-Mails in ganz Österreich
In den letzten Wochen wurde Österreich von einer Serie von Bombendrohungen erschüttert, die das öffentliche Leben an verschiedenen Orten des Landes beeinträchtigten. Die Sicherheitsbehörden haben den mutmaßlichen Urheber der Droh-Mails in der Schweiz lokalisiert. Gegen ihn wurde ein europäischer Haftbefehl erlassen.
Die Drohungen richteten sich gegen eine Vielzahl von Einrichtungen, darunter Bahnhöfe, Schulen, ein Einkaufszentrum, eine Bank und ein Behördengebäude. Die betroffenen Städte erstreckten sich über das ganze Land, von St. Pölten und Klagenfurt bis hin zu Bregenz, Graz, Linz und Eisenstadt. Seit 30. September ermitteln die Behörden wegen österreichweit 27 anonymen Bombendrohungen. Trotz der Ausforschung des Schweizers sind weitere Bombendrohungen in Österreich eingegangen – ob hier ein Zusammenhang mit dem tatverdächtigen Schweizer besteht oder es sich um mögliche Trittbrettfahrer handelt, ist allerdings noch offen.
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