12 und 15 Jahre alt

WG-Betreuer soll zwei Buben missbraucht haben

Gericht
17.10.2024 15:46

Die Vorwürfe gegen einen 50-Jährigen wiegen schwer: Als Betreuer in einer Wohngemeinschaft für Problemjugendliche soll er sich an zwei Burschen vergangen haben. Während die Staatsanwaltschaft in Wien sexuellen Missbrauch Unmündiger, Wehrloser und auch des Autoritätsverhältnisses ortet, spricht die Verteidigung von krankhafter Übersexualisierung durch eines der Opfer.

Vierzehnmal soll sich ein Betreuer einer Wohngemeinschaft für Jugendliche an einem seiner damals 15-jährigen Schützlinge vergangen haben. Einmal auch an einem zwölfjährigen Buben. Das wirft die Staatsanwaltschaft Wien dem 50-Jährigen vor, der seit 2016 in der Einrichtung tätig ist. 

„Er hat sich eine Freundin gewünscht“
Der gebürtige Brasilianer kam nach Österreich, um hier die sozialpädagogische Schule zu absolvieren. In der Wohngemeinschaft fungierte er als Bezugsperson für Problemjugendliche. Auch für den damals 15-Jährigen. „Er stand in der Pubertät unter einem enormen sexuellen Leidensdruck. Er hat sich so sehr eine Freundin gewünscht und wollte erste sexuelle Erfahrungen sammeln“, so die Anklägerin und betont, dass der Bursche mit dem Betreuer darüber auch öfter gesprochen hätte. 

Bub habe sich Gesprächsrunde anvertraut
Der Wiener soll schließlich mehrmals sexuelle Handlungen an dem Jugendlichen durchgeführt haben. „Der Bub wollte sich ja irgendwie ausprobieren. Also hat er einfach mitgemacht“, erklärt die Staatsanwältin. Von seinen ersten intimen „Erfahrungen“ erzählte der 15-Jährige schließlich in einer Gesprächsrunde in der Wohngemeinschaft – es kam zur Anzeige.

Im Ermittlungsverfahren war letztlich auch von einem zweiten Opfer – dem Zwölfjährigen – die Rede. In einer kontradiktorischen Einvernahme bestätigen sie, dass der Angeklagte sie berührt und sexuelle Handlungen durchgeführt hätte ...

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Wir haben in der Wohngemeinschaft eine extrem gute Beziehung mit den Jugendlichen.

Der Angeklagte (50) streitet sexuelle Kontakte ab.

Für den Verteidiger des 50-Jährigen sei das nicht aussagekräftig. Zumal der 15-Jährige erst kurz vor dem Aufkommen der Vorwürfe in einer psychiatrischen Anstalt gewesen sei. Dort sei festgestellt worden, dass er an Wahnvorstellungen und Wahrnehmungsstörungen leide. Auch ein bekanntes Problem des Jugendlichen sei, die Übersexualisierung im Alltag – ein Grund für seinen Aufenthalt in der Wohngemeinschaft. 

Der Wiener spricht in seiner Aussage vor dem Schöffensenat von einem „sehr guten Verhältnis“ mit den Jugendlichen. Zu sexuellen Kontakten mit einem oder gar zwei seiner Schützlinge sei es niemals gekommen. Seit dem Aufkommen der Vorwürfe ist er nicht mehr als Sozialpädagoge tätig. Der Prozess wird für Zeugen vertagt.

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