Die schwarz-blaue Landesregierung in Salzburg schränkt die Rechte und Befugnisse der Landesumweltanwaltschaft (LUA) weiter ein. Am Donnerstag hat sie die Änderung mehrerer Gesetze in Begutachtung geschickt.
Dadurch soll die LUA künftig bei einer Reihe von Verfahren ausgeschlossen werden, etwa bei der Erstellung von Abschussplänen, oder das Revisionsrecht an den Verwaltungsgerichtshof verlieren.
Nach der bereits beschlossenen Änderung des Naturschutzgesetzes kommt es nun auch zu Anpassungen im Landesumweltanwaltschafts-, im Nationalpark-, im Umweltschutz- und Umweltinformations-, im Raumordnungs-, im Jagd-, im Campingplatz-, im Einforstungsrechte- und im Flurverfassungs-Landesgesetz, in denen nun unter anderem ebenfalls das Revisionsrecht der LUA an den Verwaltungsgerichtshof wegfallen soll.
Die Landesumweltanwaltschaft führe in ihrer aktuellen Form oft in eine „lose-lose-Situation für alle Bereiche: den Naturschutz, die Land- und Forstwirtschaft, sowie unsere wirtschaftlichen wie allgemeinen Lebensgrundlagen“, begründete Naturschutzreferentin Landeshauptmann-Stellvertreterin Marlene Svazek (FPÖ).
Konkret wird die LUA keine Mitwirkung mehr in folgenden Verfahren haben: beim Bewilligungsvorbehalt in Landschaftsschutzverordnungen, bei anzeigepflichtigen Maßnahmen und in vereinfachten Naturschutzverfahren. Diese Entscheidungen liegen künftig ausschließlich bei den zuständigen Behörden und Sachverständigen.
Auch von Verfahren betreffend land- und forstwirtschaftliche Gebäude, Güter- und Seilwege, Flurbereinigung, kleine Stromerzeugungsanlagen und Veranstaltungsstätten wird sie ausgeschlossen, ebenso bei jagdlichen Angelegenheiten, etwa bei der Erstellung und Erlassung des Abschussplans und im wildökologischen Fachbeirat.
Das Revisionsrecht der LUA an den Verwaltungsgerichtshof soll damit vollständig wegfallen.
Die Gesetzesänderungen sind ab heute in Begutachtung, diese dauert bis 14. November, im Dezember sollen sie dann an den Landtag zur Beschlussfassung weitergeleitet werden.
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