Wegen schwerer Körperverletzung und Gefährdung der körperlichen Sicherheit musste sich am Donnerstag ein 26-jähriger Oberländer am Landesgericht Feldkirch in Vorarlberg verantworten.
Er war übermüdet und alkoholisiert. Trotzdem setzte sich der 26-jährige Angeklagte in den Morgenstunden des 15. August in Egg hinters Steuer seines Audi A3. Ein fataler Fehler, der nur knapp nicht tödlich endete.
Touchiert Rennradfahrer
Als er mit weit überhöhter Geschwindigkeit auf der Landstraße in Richtung Großdorf unterwegs ist, gerät er zu weit nach rechts und touchiert einen 43-jährigen Rennradfahrer. Der Mann stürzt und zieht sich dabei mehrere Knochenbrüche zu. Doch anstatt sich um das schwer verletzte und hilflose Opfer zu kümmern, setzt der Unfallverursacher seine Fahrt unbeirrt fort.
„Ich stand unter Schock“
Jetzt drückt er erst recht auf die Tube. Dabei gerät er über die Mittellinie. Dank der raschen Reaktion eines entgegenkommenden Autofahrers kommt es nicht zu einem weiteren Zusammenstoß. Doch auch jetzt fährt der Angeklagte einfach weiter. Und statt direkt zur Polizei zu gehen, um den Vorfall zu melden, taucht der Rowdy erst einen Tag später dort auf, um eine Aussage zu machen. Auf Nachfrage von Staatsanwalt Wilfried Siegele im Prozess antwortet der Beschuldigte: „Ich stand zunächst unter Schock und wusste nicht, was ich tun soll. Später habe ich aus der Zeitung erfahren, dass der Lenker gesucht wird. Man hatte ja auch Fahrzeugteile gefunden.“
Entschuldigung per Handschlag
Zum Unfall sei es aufgrund eines Sekundenschlafes gekommen. „Ich hatte zwar an dem Abend auf einem Fest ein paar kleine Biere getrunken, fühlte mich jedoch trotzdem fahrtüchtig“, gibt der Mann zu Protokoll. Dass er die Sache am Ende falsch eingeschätzt hat, zeigen die Verletzungen des Opfers, das sogar operiert werden musste. Im Verhandlungssaal entschuldigt sich der Angeklagte zwar noch per Handschlag bei dem Radfahrer, der bereits zum zweiten Mal einen Riesenschutzengel hatte, nachdem er schon einmal von einem Auto gerammt worden war.
Richterin Sabrina Tagwercher folgt am Ende aber der Forderung des Staatsanwaltes nach einer hohen unbedingten Geldstrafe und verurteilt den 24-Jährigen zu 11.600 Euro Geldstrafe. Weiters spricht sie dem Opfer 4000 Euro Teilschmerzengeld zu.
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