KV-Abschluss fixiert:

Die Metaller-Einkommen steigen um 4,8 Prozent

Wirtschaft
18.10.2024 12:40

Jetzt ist es fix: Die Löhne und Gehälter in der Metallindustrie steigen ab 1. November um 4,8 Prozent. Das ist – wie bereits im Vorjahr vereinbart – ein Prozent mehr als die Inflation. Dadurch erhöhen sich die Reallöhne für die meisten der knapp 200.000 Beschäftigten. Doch es gibt wieder Ausnahmen.

Heute fixierten die Gewerkschaften PRO-GE und GPA mit allen sechs Arbeitgeberverbänden der Metallindustrie den Kollektivvertragsabschluss für rund 200.000 Beschäftigte. Ergebnis: Die Ist-Löhne und -Gehälter steigen um 4,8 Prozent (rollierende Inflation plus ein Prozent). Die Lehrlingseinkommen werden im Schnitt um rund 5,4 Prozent erhöht. Zulagen und Aufwandsentschädigungen steigen um 3,8 Prozent. Die Zulage für Nachtarbeit bzw. für die 3. Schicht wird um 8,16 Prozent erhöht. Der neue Mindestlohn beziehungsweise das Mindestgrundgehalt liegt bei 2.518,43 Euro.

Reales Einkommensplus für Großteil der Metaller
„Die Erhöhungen sichern die Einkommen der rund 200.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die nach wie vor mit den Folgen der Teuerungswelle und Zinserhöhungen konfrontiert sind“, so die beiden Chefverhandler auf Arbeitnehmerseite, Reinhold Binder (PRO-GE) und Karl Dürtscher (GPA). Es gehe darum, „das verlorene Vertrauen wieder zu stärken und Investitionen sowie Konsum der österreichischen Haushalte anzukurbeln“.

Gewerkschafter Binder und Dürtscher (von links): „Die Erhöhungen sichern die Einkommen der rund 200.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.“ (Bild: APA/GEORG HOCHMUTH)
Gewerkschafter Binder und Dürtscher (von links): „Die Erhöhungen sichern die Einkommen der rund 200.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.“

Es werden allerdings nicht alle Beschäftigten die volle Erhöhung bekommen. Denn wie im Vorjahr gibt es eine Härtefallklausel für Unternehmen mit besonders hohen Kosten: Übersteigt der Personalaufwand 75 Prozent oder sogar 90 Prozent der Wertschöpfung, kann sich die Erhöhung um 0,75 Prozent beziehungsweise um 1,5 Prozent verringern. Dafür muss aber einen Ausgleich durch mehr Freizeit oder eine Einmalzahlung erfolgen. „Wir erleben gerade die längste Rezessionsphase seit 1946. Diese Härtefallklausel soll vor allem personalintensiven Betrieben helfen, Beschäftigung zu sichern“, so Binder und Dürtscher.

Wir zeigen, wie viel brutto und netto mehr bleibt
Die „Krone“ zeigt anhand der Berechnungen von finanzrechner.at, wie viel den Metallern tatsächlich mehr bleibt – brutto, netto und unter Einberechnung der Anhebung der Steuerstufen (Stichwort „Kalte Progression“) auch ab Jänner 2025 (siehe Grafik).

(Bild: Krone KREATIV/stock.adobe)

Der Abschluss im Detail:

  • Ist-Erhöhung: +4,8%
  • KV-Erhöhung: +3,8%
  • Neuer Mindestlohn: 2518,43 Euro
  • Erhöhung der Lehrlingseinkommen +5,37% (im Schnitt): 1. Lehrjahr 1050 Euro / 2. Lehrjahr 1270 Euro / 3. Lehrjahr 1625 Euro / 4. Lehrjahr 2110 Euro
  • Zulagen und Aufwandsentschädigungen: +3,8%
  • Zulage Nachtarbeit / 3. Schicht: +8,16%
  • Kilometergeld ab 1. Jänner 2025: 0,50 und ab 15.000 km 0,47 Euro
  • Härtefallklausel: In Betrieben in besonders schwieriger Lage kann eine geringere Lohnerhöhung vereinbart werden, wenn dafür ein Ausgleich durch mehr Freizeit, eine Einmalzahlung oder Ähnliches erfolgt.
  • Geltungstermin: 1. November 2024
  • Laufzeit: Zwölf Monate
(Bild: Krone KREATIV)

Im vergangenen Jahr hatten sich Gewerkschaft und Arbeitgeber nach zähen Verhandlungen auf ein Plus von durchschnittlich 8,6 Prozent geeinigt (siehe Grafik). Der Abschluss lag damals um einen Prozentpunkt unter der rollierenden Inflation von 9,6 Prozent. Im Gegensatz zu heuer gab es eine soziale Staffelung: Konkret stiegen die Löhne und Gehälter per 1. November 2023 um zehn Prozent, aber mit einem Deckel von maximal 400 Euro monatlich.

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