Die für 10. November angesetzte Volksbefragung zum Bau des S-Link-Projekts steht zum wiederholten Mal in der Kritik. Ein Gutachten der Arbeiterkammer sieht nun die Eingrenzung auf die Bezirke Flachgau, Tennengau und Stadt Salzburg als rechtswidrig an.
Ein Gutachten der Universitätsprofessoren Reinhard Klaushofer und Benjamin Kneihs kommt zum Schluss, dass die Einschränkung der Volksbefragung auf drei politische Bezirke – Flachgau, Tennengau und Stadt Salzburg – dem Volksbefragungsgesetz widerspricht.
Die Autoren des Gutachtens führen an, dass aufgrund rechtlicher Grundlagen entweder das ganze Bundesland zu befragen sei oder einzelne Gemeinde, nicht jedoch drei ausgewählte Bezirke. Zudem könne eine Abstimmung in mehreren ausgewählten Teilen des Landes auch problematisch sein, weil finanzielle Mittel für den möglichen Bau des S-Link ja von sämtlichen Bürgern aus dem ganzen Land kommen.
Auftraggeber des Gutachtens: die Arbeiterkammer Salzburg. AK-Präsident Peter Eder kritisierte mehrfach die Einschränkung auf die politischen Bezirke. Das Gutachten der Salzburger Juristen bestätigt nun Eder, der stets eine landesweite Befragung gefordert hat.
Anfechtung von Ergebnis möglich
„Mit welcher Begründung werden beispielsweise Pendler aus dem Pongau von der Befragung ausgeschlossen, obwohl die Haltestelle in Hallein für sie attraktiv sein könnte?“, so AK-Präsident Eder, der sich auch weiterhin für eine landesweite Befragung ausspricht. Dafür müsste der bevorstehende Termin am 10. November jedoch rasch aufgehoben werden. Beim Land Salzburg sieht man für ein Abrückung von regionaler Einschränkung und Termin keine Notwendigkeit.
Sollte die Volksbefragung, die keinen bindenden Charakter hat, wie geplant durchgeführt werden, gäbe es die Möglichkeit der Anfechtbarkeit. Für die vom Land erlassene Verordnung etwa unter bestimmten Voraussetzungen beim Verfassungsgerichtshof.
Mehrfache Kritik
In rund drei Wochen wird in drei Salzburger Bezirken über den Bau des S-Link-Projekts abgestimmt. Die Volksbefragung sorgt bereits zum wiederholten Male für Brisanz. Nachdem es bereits vergangenes Jahr rechtliches Hickhack um die Fragestellung bei einer durchgeführten Befragung in der Stadt Salzburg gab, wurde im September erneut die Formulierung der Befragung für die drei Bezirke kritisiert.
Ein ebenfalls von der Arbeiterkammer in Auftrag gegebenes Gutachten kam zum Schluss, dass die Fragestellung Anfechtungen zulassen könne. Sie sei etwa zu komplex und zu unbestimmt, so die Rechtsanwälte Sigrid und Gerhad Lebitsch.
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