Obwohl er sich vor Fahrtantritt ein Ticket gekauft hatte, wurde Alfred G. als Schwarzfahrer gestraft. Das Problem: Sein Arzt war bei der Behandlung offenbar zu schnell gewesen.
Schon mittags zu Hause in Niederösterreich hat der 69-Jährige das Ticket im Onlineshop erworben. Anhand des Arzttermins hat er sich für einen Fahrtantritt um 16.52 Uhr entschieden. „Da der Arzt aber schon früher fertig war, habe ich die Fahrt schon rund 30 Minuten früher angetreten“, schildert unser Leser.
Prompt geriet er in der U4 in eine Fahrscheinkontrolle und musste eine Strafe in Höhe von 105 Euro bezahlen. „Es sollte doch egal sein, wann ich die Reise antrete, Hauptsache, ich habe das Ticket bezahlt. Ich fahre nur rund einmal im Jahr nach Wien“, so Herr G. weiter.
Halbe Stunde ist nicht egal
Leider ist das ganz und gar nicht egal, wie die Wiener Linien auf Anfrage bestätigten. Der Fahrgast habe online ein Ticket für die Kernzone Wien sowie eine Strecke in Niederösterreich gekauft und dafür explizit die Gültigkeit ab 16.52 Uhr gewählt. Sowohl beim Bestellprozess als auch am Ticket selbst werde darauf hingewiesen.
Die Gültigkeit von Tickets sei klar geregelt und werde immer deutlich ausgewiesen. Eine Kulanzlösung sei in diesem Fall leider nicht möglich.
Es zeigt sich einmal mehr, beim Ticketkauf kann man nicht vorsichtig genug sein. Und dass jemand, der ein falsches Ticket hat, genauso behandelt wird wie jemand, der schwarz fährt, könnten die Verantwortlichen eigentlich überdenken.
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