Gesetzesreform

Künftig keine Umweltanwälte mehr im Schutzgebiet

Salzburg
19.10.2024 07:00

Die geplante Gesetzesänderung bringt groben Einschnitt für die Vertreter der Salzburger Natur. Chefin wartet noch ab, ob sie sich wieder für den Posten bewirbt. Eine Ausschreibung gibt es noch nicht.

Mit einer Gesetzesänderung will die schwarz-blaue Landesregierung die Rechte der Salzburger Landesumweltanwaltschaft (LUA) empfindlich einschränken. Besonders drastisch wird der Einschnitt bei den Landschaftsschutzgebieten sein. Dort bekommt die LUA nicht einmal mehr Parteienstellung. „Wir erfahren dann nichts über ein Projekt und können nicht mal am Verfahren teilnehmen“, erklärt Landesumweltanwältin Gishild Schaufler. Im Bundesland gibt es 53 solcher Gebiete. Beispiele sind etwa Fuschlsee und Zeller See, die Salzburger Stadtberge oder das Tennengebirge. Bei Verfahren außerhalb der Schutzgebiete bleibt zumindest die Parteienstellung. Aber auch da gibt es Einschränkungen. Das Revisionsrecht entfällt für die LUA komplett. Bei einer Revision möchte eine Partei die rechtliche Beurteilung eines Urteils durch ein höheres Gericht überprüfen lassen. So können die Umweltanwälte künftig nicht mehr bis zum Höchstgericht gehen. „Damit werden die Verfahren schon im Vorhinein einseitig“, befürchtet Schaufler.

Im Schnitt bearbeitet die LUA pro Jahr an die 800 Projekte. Bei nur ein bis zwei Verfahren kommt es schließlich zur Revision. Ob Schaufler bei der LUA bleibt, ist ungewiss. Noch gibt es keine neue Ausschreibung für den Posten.

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