Prozess in Feldkirch

Brutalo-Rentner wollte Frau die Augen zerquetschen

Gericht
19.10.2024 06:00

Ein 75-jähriger Pensionist wurde am Landesgericht Feldkirch rechtskräftig zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er im Sommer die 49-jährige Tochter einer Bekannten brutal attackiert hatte. Die Frau leidet noch heute unter der Tat.

Seit der Attacke am 8. Juli sind zwar einige Monate vergangen, doch der Schock von damals steckt dem 49-jährigen Opfer noch immer in den Knochen. Nicht nur das: Nach wie vor befindet sich die zierliche Frau aufgrund ihrer Verletzungen in Physiotherapie.

Das Opfer erinnert sich an den schrecklichen Vorfall mit dem Angeklagten wie folgt: „Es ging alles sehr schnell. Ich lag in der Küche auf der Bank. Da schlug er plötzlich auf mich ein. Ich wollte mich wehren. Aber dann packte er mich mit beiden Händen am Hals und würgte mich mehrere Sekunden. Schließlich versuchte er, mit seinen Daumen meine Augäpfel einzudrücken“, erzählt die Gepeinigte unter Tränen. Sie sei dann von der Bank heruntergefallen. „Als ich auf dem Boden lag, trat er weiter auf mich ein.“

Verletzungen am ganzen Körper
Im Krankenhaus in Feldkirch stellen die Ärzte bei der Frau eine Prellung der Augenhöhlen, Würgemale am Hals und Hämatome am ganzen Körper fest. Mehrere Wochen Krankenstand sind die Folge. Über den 75-jährigen Pensionisten wird ein Näherungsverbot ausgesprochen.

Während der Angeklagte zu den Vorwürfen eisern schweigt, schildert das Opfer den Auslöser für die Tat: So habe der Mann sie zuerst wüst beschimpft und ihr vorgeworfen, sich zu wenig um ihre Mutter zu kümmern. Nachdem er sie als „Drecksau“ und „Hure“ bezeichnet hatte, habe sie ihm ein Glas Wasser ins Gesicht geschüttet und ihn mit den Worten „Du hast hier gar nicht zu melden!“ des Hauses verwiesen. Dann sei der Rentner auf sie losgegangen. Was auch die als Zeugin geladene Mutter des Opfers bestätigt.

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Es ging alles sehr schnell. Ich lag in der Küche auf der Bank. Da schlug er plötzlich auf mich ein. Ich wollte mich wehren. Aber dann packte er mich mit beiden Händen am Hals und würgte mich mehrere Sekunden. Schließlich versuchte er, mit seinen Daumen meine Augäpfel einzudrücken.

Aussage des Opfers vor Gericht

Schuldspruch im Sinne der Anklage
„Der Angeklagte hat den wesentlichen Milderungsgrund eines Geständnisses nicht genutzt“, hält Staatsanwältin Konstanze Erath in ihrem Schlussplädoyer fest und fordert einen Schuldspruch im Sinne der Anklage. Die Richterin folgt ihr und verurteilt den 75-Jährigen zu einer teilbedingten Geldstrafe in Höhe von 1680 Euro. Die Hälfte davon bedingt. Dem Opfer spricht sie ein Teilschmerzengeld in Höhe von 1500 Euro zu. Das Urteil ist rechtskräftig.

Porträt von Chantal Dorn
Chantal Dorn
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