Juristen wählten

Vollzogene Hofübergabe nicht ganz ohne Nachwehen

Oberösterreich
20.10.2024 15:00

Die Nachfolge in der Anwaltskammer OÖ wurde, wie seit einem Jahr geplant, abgewickelt und der bereits vorher feststehende Präsident gekürt. Doch am Ende der Veranstaltung gab’s leise Unkenrufe gegen dessen Vorgänger, der wegen eines Immo-Deals mit Nachwehen aber keine Sorge hat, mit der Justiz in Konflikt zu geraten.

Wie geplant ging die Hofübergabe in der Rechtsanwaltskammer OÖ über die Bühne. Walter Müller wurde zum Nachfolger von Franz Mittendorfer gewählt. „Die Nachfolge war schon seit einem Jahr geregelt“, sagt Mittendorfer. Gegenkandidat – er hätte zehn Unterstützer gebraucht – ließ sich keiner aufstellen.

Walter Müller (62) ist der neue Präsident der oö. Rechtsanwaltskammer. Es gab keinen Gegenkandidaten in der Plenarsitzung. (Bild: zVg)
Walter Müller (62) ist der neue Präsident der oö. Rechtsanwaltskammer. Es gab keinen Gegenkandidaten in der Plenarsitzung.

Formsache
Aus Altersgründen ging Mittendorfer und machte Platz für seinen gleichaltrigen Kollegen. Ein Großteil der anwesenden Anwälte war den Kanzleien der Juristen – Saxinger (Mittendorfer) und Prof. Haslinger & Partner (Müller) – zuzuordnen, die Ernennung von Mittendorfer zum Ehrenpräsidenten Formsache.

Franz Mittendorfer (62) stand zwölf Jahre der Anwaltskammer vor und sagte immer: „Wenn ein Sechser vorne steht, höre ich auf.“ (Bild: Land OÖ/Kauder)
Franz Mittendorfer (62) stand zwölf Jahre der Anwaltskammer vor und sagte immer: „Wenn ein Sechser vorne steht, höre ich auf.“

Wucher bei Grundstückskauf
Ganz ohne Zwischentöne ging’s dann aber doch nicht ab, weil Mittendorfer in die Causa der Rückabwicklung eines Immobiliendeals am Traunsee involviert war: Sein Bruder hatte 2019 ein Bootshaus um 324.000 Euro erworben. Im Nachhinein stellte ein Zivilgericht fest, dass es fast das Zehnfache wert war – ein Mitarbeiter Mittendorfers hatte den Deal begleitet. Wucher lautete der Vorwurf – die Erbin der Verkäuferin bekam das Grundstück zurück. „Es war eine fahrlässige Unkenntnis des Preises“, sagt der scheidende Präsident. Angesprochen auf einen ähnlich gelagerten Fall am Traunsee, der zu – nicht rechtskräftigen – Verurteilungen von Juristen führte, meinte Mittendorfer zur „Krone“: „Da sind wir ganz woanders“ und fürchtet keine Konsequenzen. Der Zivilrichter, der den Bootshaus-Deal platzen ließ, wäre beim strafrechtlichen Verdacht zur Anzeige verpflichtet gewesen.

Kritik über vom Rechnungshof
Auch die oö. Politik hat ein Auge auf den Anwalt, speziell auf seine Tätigkeit im Aufsichtsrat der OÖ Gesundheitsholding. Denn seine Kanzlei hat auffällig viele Aufträge von der OÖG erhalten – bis der Landesrechnungshof 2023 diesen Umstand verklausuliert kritisierte und eine Ausschreibung nach dem Bestbieterprinzip forderte.

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