Sie stach das Tattoo, aber vor dem Richter steht nun ihr Freund! Ein Rocker aus dem Innviertel soll sich durch die Nazi-Symbolik auf seinem Oberschenkel und das Abfotografieren derselben nach dem Verbotsgesetz strafbar gemacht haben. Jetzt drohen dem führenden Bandido-Mitglied bis zu zehn Jahre Haft.
Zwei sich kreuzende Stielhandgranaten am Oberschenkel tätowiert – über Geschmack kann man nicht streiten, ebenso wenig über die Bedeutung: Das Symbol war das Zeichen einer SS-Sondereinheit. Und weil der Oberschenkel einem „Bandidos“-Rocker gehört, ist diese Annahme noch naheliegender. Bei einer Razzia gegen die Motorrad-Gang wurden bekanntlich Nazi-Devotionalien und auch massenhaft Waffen gefunden.
Mehr am Kerbholz als in dieser Anklage
Doch der 43-Jährige, der dem Führungskreis der „Bandidos“ in Oberösterreich angehört, steht heute in Ried im Innkreis „nur“ wegen des Tattoos vor dem Geschworenensenat. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm ein Verbrechen nach dem Verbotsgesetz vor. Er ist aber schon verurteilt und kommt aus der Strafhaft.
Schuld- oder Freispruch
Die Tätowierung soll vor ein oder zwei Jahren die Freundin des Mannes gestochen und auch mit dem Handy fotografiert haben. Außerdem soll der 43-Jährige seiner Rocker-Braut Fotos anderer Nazi-Tattoos geschickt haben. Ein bis zehn Jahre Haft drohen dem Angeklagten im Falle eines Schuldspruchs. Spannend wird, wie viele Personen die Bilder tatsächlich gesehen haben, denn für eine Verurteilung braucht es eine „Öffentlichkeit“ der Tat. Die Verhandlung ist für Montag, 21. Oktober, von 9 bis 16 Uhr anberaumt.
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