„Spitzelaffäre“

Aus geheimen Akten zitiert: Pilz verurteilt

Gericht
21.10.2024 10:53

Der ehemalige Politiker Peter Pilz ist am Montag am Wiener Landesgericht wegen verbotener Veröffentlichung von Informationen aus geheimen Akten zur mehr als 20 Jahre zurückliegenden, sogenannten „Spitzelaffäre“ verurteilt worden. Pilz hat angekündigt, diese Entscheidung zu berufen, das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Prozess gegen den nunmehrigen Herausgeber des Online-Mediums zackzack.at war bereits im Juli gestartet worden. Pilz war wegen verbotener Veröffentlichung und übler Nachrede angeklagt. Wegen der verbotenen Veröffentlichung wurde eine Geldstrafe in der Höhe von 3600 Euro – davon 2400 Euro bedingt – verhängt.

Ermittlungen nach Ende von Pilz‘ Immunität
In dem Verfahren ging es unter anderem um Anklagepunkte, die bis zu 24 Jahre zurückliegen und die jetzt verspätet verhandelt werden, weil Pilz zunächst als Mandatar für die Grünen und später für die von ihm gegründete Liste JETZT parlamentarische Immunität genossen hat. Erst nach seinem Ausscheiden aus der Politik wurden die Ermittlungen wieder aufgegriffen.

In der „Spitzelaffäre“, bei der es um angeblich von der FPÖ beauftragte verbotene Datenabfragen aus dem Polizei-Computer ging, hatte Pilz im Oktober 2000 ebenso aus der Amtsverschwiegenheit unterliegenden Disziplinarakten zitiert wie acht Jahre später im Zusammenhang mit Ermittlungen zum Fall Natascha Kampusch.

Da präsentierte Pilz der Öffentlichkeit ein Erkenntnis der beim Innenministerium eingerichteten Disziplinarkommission. Das sei kein Rechtsbruch, sondern Teil seiner Arbeit als parlamentarischer Abgeordneter gewesen, hatte Pilz zum Prozessauftakt ausgeführt. Mandatare könnten ihrer Arbeit nicht nachgehen, wenn sie „Knebeln“ wie dem Beamtendienstrecht unterstellt sein würden.

Der Richter sah dies jedoch anders. Die Bestimmungen würden für alle gelten, gab er zu bedenken. Dies sei zu vergleichen mit einem Vergewaltigungsprozess, bei dem die Öffentlichkeit ausgeschlossen worden sei. Über diesen zu berichten, sei ebenfalls niemandem gestattet.

Freispruch vom Vorwurf der üblen Nachrede
Vom Vorwurf der üblen Nachrede wurde Pilz am Montag freigesprochen. Der Vorwurf fußte auf einer Anzeige, die das damals von Herbert Kickl (FPÖ) geführte Innenministerium gegen Pilz erstattet hatte, weil man sich im April 2018 von einer Presseaussendung verunglimpft sah. Pilz hatte in dieser die Abschiebung eines afghanischen Flüchtlings als „amtlichen Mordversuch“ bezeichnet und den Behörden unterstellt, diese würden den Mann „seinen Henkern und seinen Steinigern in Afghanistan“ ausliefern. Pilz hat vor Gericht beim Prozessauftakt vor einigen Monaten versichert, dass sich dies auf die „akute Gefährdung“ des Asylwerbers bezogen habe.

Das Erkenntnis, mit dem der Mann in Schubhaft genommen und in weiterer Folge außer Landes gebracht wurde, sei später auch als rechtswidrig aufgehoben worden, gab Pilz zu bedenken. Auch der Asyl-Akt des Afghanen wurde beigeschafft, zumal Pilz dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vorgeworfen hatte, man habe „vorsätzlich eine vor Unwahrheiten strotzende Niederschrift produziert“ und „entscheidende Fakten verfälscht“, um den Mann abschieben zu können.

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