Aufregung bei Rasern

Jetzt wird auch Auto von 17-Jährigem versteigert!

Österreich
21.10.2024 18:00

Ein 20-jähriger Wiener versteht die Welt nicht mehr. Sein nagelneuer BMW soll schon bald versteigert werden, nachdem er im April innerorts ganze 81 km/h zu schnell über die Straße bretterte – die „Krone“ berichtete. Gleiches gilt jetzt auch für einen 17-jährigen Salzburger! Noch im November wird sein Wagen im Dorotheum zur Auktion freigegeben ...

Von bisher 133 vorläufig abgenommenen Fahrzeugen, sehen 13 Österreicher ihr Auto nie mehr. Ein Lenker musste bereits mitansehen, wie sein geliebter Peugot 208 für 6800 Euro am 2. Oktober versteigert wurde. Der Lenker war in Vorarlberg außerorts in einem 80 km/h-Bereich mit 153 km/h unterwegs gewesen, überschritt also die Höchstgeschwindigkeit um 73 km/h.

Der Peugot 208 wurde am 2. Oktober für 6800 Euro versteigert. Es war das erste Raser-Auto, welches unter dem Hammer landete.  (Bild: Dorotheum)
Der Peugot 208 wurde am 2. Oktober für 6800 Euro versteigert. Es war das erste Raser-Auto, welches unter dem Hammer landete. 

Jetzt muss ein erst 17 Jahre alter Teenager aus dem Salzburger Flachgau dasselbe Schicksal teilen: Er wurde im August auf der A1 bei Ansfeld mit 192 km/h in einer 100er-Zone geblitzt. Noch im November wird sein VW Passat zur Onlineauktion freigegeben. Das bestätigt auch eine Sprecherin des Auktionshauses Dorotheum gegenüber der „Krone“. Der Startpreis für das Auto mit 116 PS liege bei 400 Euro. 

Gleich zwei Probescheinbesitzer verlieren Auto
Erschütternd, wenn man bedenkt, dass es sich auch bei dem 17-Jährigen um einen Probescheinbesitzer handelt. Bereits vergangene Woche hatte die „Krone“ von einem 20-jährigen Wiener berichtet, der sich von seinem BMW verabschieden muss. Auch er war im Besitz eines Probescheins, musste zudem eine Nachschulung machen. Tausende Euro hatte der junge Mann investiert, um gegen den Beschluss, den das Verwaltungsgericht gefasst hatte, anzukämpfen. Jedoch vergebens. Das Auto wird versteigert. Wann es so weit ist, das kann auch das Dorotheum noch nicht sagen. 

Auch Betteln bringt Auto nicht zurück
Schon seit März wird breit über die Wirksamkeit der im März in Kraft getretenen Maßnahme diskutiert. Auch der ÖAMTC äußerte bereits in einer Stellungnahme im Februar dieses Jahres rechtliche Bedenken: „Es gibt einerseits keine Studien, die besagen, dass härtere Strafen mehr abschrecken als niedrigere. Zudem sollten derart drastische Eingriffe in das Eigentum von Strafgerichten entschieden werden und nicht von Verwaltungsbehörden“, erklärte ÖAMTC-Jurist Matthias Wolf schon damals. 

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Es gibt einerseits keine Studien, die besagen, dass härtere Strafen mehr abschrecken als niedrigere.

Matthias Wolf

Auch Anwalt Robert Lattermann, er vertritt den 20-jährigen Wiener, stellt im Gespräch mit der „Krone“ den drastischen Eingriff in das Eigentum infrage. Der junge Raser unterzeichnete zuvor bei seinem Vater eine Schuldenvereinbarung, in welcher schriftlich festgelegt wurde, dass „der Pkw erst nach der Auszahlung der 30.000 Euro in den vollständigen Besitz des 20-Jährigen übergeht“, so Lattermann. Diese Tatsache reichte aber dem zuständigen Richter nicht – er urteilte im Sinne des Kaufvertrags, in welchem der junge Wiener als Besitzer angeführt wird. 

Beschwerde bei Verwaltungsgericht eingereicht
Erst am Mittwoch vertrat Lattermann den 20-jährigen Pkw-Lenker vor Gericht, nachdem dieser gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Beschwerde eingereicht hatte – diese wurde abgelehnt.

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Nachdem dieses Gesetz neu ist, wäre es durchaus interessant gewesen, wie die höchste Instanz in Österreich urteilt.

Rechtsanwalt Robert Lattermann

Der junge Mann könnte auch hier in Berufung gehen und sich an die nächsthöhere Instanz – den Verwaltungsgerichtshof – wenden. „Nachdem dieses Gesetz neu ist, wäre es durchaus interessant gewesen, wie die höchste Instanz in Österreich urteilt“, erklärt Lattermann. Der Anwalt riet dem jungen Wiener jedoch davon ab. Denn bei einer erneuten Absage müsste der 20-Jährige die gesamten Anwalts- und Verwaltungskosten tragen. Diese belaufen sich in Summe (inklusive des Werts des BMWs) auf rund 40.000 Euro.

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