Ende Mai hatte sich der psychisch Kranke eine wilde Verfolgungsjagd mit der Polizei geliefert. Vier Beamte wurden damals schwer verletzt. Am Montag stand der Prozess an.
Seit Jahren leidet der 44-jährige Montafoner an einer psychischen Störung. Mehrmals wurde er aufgrund dessen vom LKH Rankweil stationär aufgenommen. Doch kaum wieder entlassen, setzte der manisch-depressive Mann eigenmächtig die für ihn lebensnotwendigen Medikamente ab. Und so stellten sich bei dem Unbescholtenen nach kurzer Zeit wieder Psychosen ein. So auch Ende Mai. „Er gab sich als Besucher aus und wollte ins Haus, obwohl er einen Betreuer attackiert und Hausverbot hatte“, so Staatsanwalt Johannes Hartmann in seinem Eröffnungsplädoyer.
Der Hintergrund: Der 44-Jährige hatte sich in eine Patientin verliebt und gehofft, nicht vom Personal erkannt zu werden. Doch der Plan scheiterte. Als die Polizei eintraf, flüchtete der Betroffene mit dem Auto. Auf der Strecke von Rankweil über Feldkirch nach Frastanz und Nenzing lieferte er sich eine wilde Verfolgungsjagd mit den Einsatzkräften. So raste er auf Beamte zu, rammte mehrere Fahrzeuge und durchfuhr zahlreiche Straßensperren. Als er in Bludesch ein Polizeiauto touchierte, kam er schließlich von der Straße ab und landete mit seinem Auto in einem Bachbett. Der Mann wurde verhaftet und am Ende erneut ins LKH Rankweil eingeliefert. Bilanz der Verfolgungsjagd: vier verletzte Polizisten und drei beschädigte Dienstfahrzeuge. Insgesamt waren 13 Streifen und ein Hubschrauber im Einsatz.
Angeklagter war nicht zurechnungsfähig
Gemäß Gutachten des Sachverständigen Reinhard Haller war der Betroffene zum Tatzeitpunkt nicht zurechnungsfähig. Darauf stützte sich auch die Verteidigung. „Mein Mandant kann sich nur daran erinnern, dass er im Bachbett aufgewacht ist und festgenommen wurde“, so Anwalt Hanno Lecher in der Verhandlung am Montag. Nachdem sich der Gesundheitszustand des Betroffenen seit seiner Einlieferung vor fünf Monaten positiv entwickelt hat und er auch bereit ist, sämtliche vom Gericht auferlegten Maßnahmen zu befolgen, sah der Schöffensenat von einer Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum ab.
Unter anderem muss der 44-Jährige seine Medikamente regelmäßig einnehmen. Weiters darf er weder Alkohol noch Drogen konsumieren und muss sich regelmäßigen Untersuchungen unterziehen. Da er bei seinem Vater wohnen kann und sich dieser bereit erklärt hat, sich um seinen Sohn zu kümmern, gilt die ambulante Maßnahme für die nächsten fünf Jahre. Vorausgesetzt, der Betroffene hält sich daran. Ansonsten wird er wieder stationär untergebracht.
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