Fall in OÖ

Nach Fall von Vogelgrippe Sperrzone eingerichtet

Oberösterreich
22.10.2024 07:05

Nachdem am 9. Oktober in einem Zuchtbetrieb in Mattighofen (OÖ) ein erster Fall von Geflügelpest nachgewiesen werden konnte, gilt im Bezirk Braunau ab Dienstag eine Sperrzone. Geflügel und deren Erzeugnisse wie Eier oder Fleisch dürfen nun nicht mehr von dort herausgebracht werden. 19 Gemeinden sind betroffen, die Verordnung gilt vorerst für drei Wochen.

Das Gesundheitsministerium empfiehlt allen Geflügelhaltern dringend, jetzt auch verstärkt auf die Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen zu achten. Direkte und indirekte Kontakte zwischen Geflügel und Wildvögeln sollten in jedem Fall verhindert werden.

Meldepflicht
Bei Gesundheitsproblemen von Tieren sollte unbedingt eine tierärztliche Untersuchung erfolgen, damit die Vogelgrippe ausgeschlossen werden kann. Wichtig zu wissen: Jede Geflügelhaltung, auch wenn es sich nur um ein Tier handelt, muss bei der Bezirksverwaltungsbehörde gemeldet werden.

Für die Früherkennung und die Verhinderung einer weiteren Ausbreitung ist es nun auch umso wichtiger, dass tot aufgefundene wildlebende Wasservögel und Greifvögel beim Amtstierarzt gemeldet werden. Solche Tiere sollen nicht berührt und am Fundort belassen werden. Die Bergung und Untersuchungen werden von der zuständigen Behörde veranlasst.

Menschen bisher nicht erkrankt
Das Geflügelpest-Virus kann sehr leicht durch infizierte Wildvögel oder deren Kot auf Hausgeflügel übertragen werden und ist für Hühner und Puten meist tödlich. Bei Menschen sind in Europa im aktuellen Seuchengeschehen bis jetzt keine Erkrankungen nachgewiesen worden.

Das aktuelle Risiko wird von der AGES laufend evaluiert, wobei neben dem Auftreten des Erregers in Österreich auch die Seuchensituation in benachbarten Mitgliedstaaten, klimatische Verhältnisse oder bekannte Zugvogelrouten Berücksichtigung finden. 

Porträt von OÖ-Krone
OÖ-Krone
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