„Weder die eisige Straße, noch die abgegebenen Schüsse der Polizisten und auch nicht die Schreie der Flüchtlinge hielten ihn auf“: Klare Worte fand der Staatsanwalt beim Prozess gegen einen Rumänen (35) nach einer lebensgefährlichen Schlepper-Fahrt im Pinzgau. Neun Jahre soll der Kriminelle im Gefängnis absitzen.
Allein das Vorstrafenregister zeigt die kriminelle Natur des Angeklagten: 13 Verurteilungen in Rumänien, Deutschland und Großbritannien zählte die Vorsitzende beim Prozess am Dienstag im Salzburger Landesgericht auf. Das bedeutet Strafverschärfung als Rückfallstäter. Um die kriminellen Dimensionen von Schlepperei besser zu verstehen, bediente sich Staatsanwalt Florian Weinkamer des Hausrechtes: „Der Hauptvorwurf ist nichts anderes als ein Einbruch in unsere Republik. Laufend versuchen kriminelle Organisationen, dieses Hausrecht zu verletzen, um Profit zu machen.“ Auch der Angeklagte sei Teil einer solchen Organisation. „Selbst auf das Leben der Geschleppten wird nicht geachtet“, betonte Weinkamer.
Verfolgungsjagd auf Pinzgauer Bundesstraße
Verhandelt wurde beim Prozess eine halsbrecherische Fahrt, bei der am 11. November 2023 der Angeklagte durch seine Fahrweise mehrere Leben gefährdet hatte. Damals raste der vierfache Vater mit zehn illegal eingereisten syrischen Flüchtlingen in seinem Renault Traffic der Polizei davon: Beamten versuchten auf der B311 im Pinzgau den Kastenwagen zu stoppen. Dabei rammte der Lenker auch dreimal einen Streifenwagen. Es kam sogar zur Schussabgabe eines Polizisten, bei der das Projektil in eine Kopfstütze des Schlepperfahrzeugs einschlug und einen Flüchtling verletzte.
Letztlich blieb das Fahrzeug im Schnee stecken, darauf folgte die Festnahme. „Mit diesen Schüssen ist das Hausrecht zu weit gegangen“, bezog sich Verteidiger Kurt Jelinek auf das Plädoyer des Staatsanwaltes und äußerte Kritik an der Vorgangsweise der Polizei.
Und der Salzburger Anwalt betonte: „Der Angeklagte ist nur der kleinste Fisch des Netzwerkes“. Der Rumäne selbst legte ein Geständnis ab, sagte nur: „Es tut mir unfassbar leid.“ Für die Fahrt hätte er 1500 Euro bekommen. Der Staatsanwalt forderte „aufgrund der Rücksichtslosigkeit“ eine strenge Strafe. Dieser Meinung folgte das Gericht: neun Jahre Haft, nicht rechtskräftig.
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