Mordversuchsprozess

Messerangriff in Beisl: Mann (40) droht Lebenslang

Wien
22.10.2024 16:18

Im Prozess rund um eine blutige Messerattacke in einem Beisl in Wien-Margareten soll jetzt am Dienstag auf dem Landesgericht eine Entscheidung fallen. Die Geschworenen haben sich gegen 15 Uhr zur Beratung zurückgezogen. Angeklagt ist ein 40-Jähriger wegen dreifachen Mordversuchs. Er soll sich von der Schank ein Messer geschnappt und anschließend auf drei Gäste eingestochen haben.

Erst Ende August war die Verhandlung zur Ladung eines toxikologischen Gutachters vertagt worden. Es musste geklärt werden, ob der 40-Jährige die Attacke unter Einfluss einer Berauschung begangen hat bzw. ob er zum Tatzeitpunkt nicht doch zurechnungsunfähig gewesen sein könnte. Der Angeklagte bekannte sich am ersten Verhandlungstag des Mordversuchs nicht schuldig, gab aber die Körperverletzungen zu. Er konnte sich aufgrund seiner Alkoholisierung und seines Drogenkonsums nur noch lückenhaft an den Abend erinnern.

Wieder mit Drogenkonsum begonnen
Der Beschuldigte gab zu, dass er nach einer monatelangen Abstinenz etwa sechs bis sieben Wochen vor der Tat mit dem Konsum wieder begonnen habe. Am Ende der Verhandlung entschuldigte er sich bei den verletzten Männern. „Es war nie meine Absicht, jemanden zu töten, das ist absurd“, so der 40-Jährige. 

Aufgrund einer kombinierten Persönlichkeitsstörung, die mit der Gefahr verbunden ist, dass der 40-Jährige auch in Zukunft mit hoher Wahrscheinlichkeit schwere Straftaten begeht, hat die Staatsanwaltschaft nach einem Gutachten des Sachverständigen Peter Hofmann zusätzlich die Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum beantragt.

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Es war nie meine Absicht, jemanden zu töten, das ist absurd.

der Angeklagte (40)

Kokain und Amphetamin konsumiert
Schon in der Vergangenheit geriet der Angeklagte wegen seiner Alkohol- und Drogensucht mit dem Gesetz in Konflikt. Auch am Nachmittag vor der Tat besuchte er wie des Öfteren das Beisl in Margareten. Die Wirtin war mit ihm freundschaftlich verbunden, eigentlich hätte er an dem Tag ein Auto für sie holen sollen, jedoch hatte er seinen Führerschein vergessen. So saß er den ganzen Abend an der Schank und trank – laut der Lokalbesitzerin sieben Bier, Jägermeister, ein Bacardi-Cola, zudem konsumierte er Kokain und Amphetamin.

Zu später Stunde kam auch ein Freund hinzu, der dann irgendwann sein Handy vermisste. Eine Partie am Nebentisch wurde nach dem Verbleib des Telefons befragt. Im Zuge dessen dürfte es zu einer Diskussion zwischen den beiden Wienern und der Gruppe Serben in dem Lokal gekommen sein.

Wie und warum der Angeklagte das Messer von der Schank holte, war auch bei der Verhandlung nicht zu 100 Prozent herauszufinden. Der Mann konnte sich nur noch schemenhaft erinnern und sagte, verinnerlicht sei ihm nur noch die Diskussion und das Messer. Auch er trug Verletzungen davon, hatte einen Kieferbruch und einen Bruch der Augenhöhle erlitten. Wer ihm dies zugefügt hatte, war unklar.

Von hinten in Nacken gestochen
Sein Freund behauptete, dass einer der Serben auf den 40-Jährigen bedrohlich zugegangen sei, die beiden hätten dann gerangelt und der 40-Jährige habe sich nur gewehrt. Die anderen Gäste meinten übereinstimmend, dass der Beschuldigte zum Tisch gekommen sei und auf einen von hinten in den Nacken eingestochen habe. Zwei Serben kamen dem Attackierten zu Hilfe und wurden ebenfalls verletzt. Sie schlossen sich dem Verfahren als Privatbeteiligte an.

Lebensgefährliche Verletzungen erlitten
Zehnmal hat er laut Staatsanwältin auf die Männer eingestochen. Einer erlitt lebensgefährliche Verletzungen und hätte ohne ärztliche Hilfe nicht überlebt, die beiden anderen wurden schwer bzw. leicht verletzt. Die Zeugen sprachen beim ersten Stich von einem gezielten Angriff, dann soll der 40-Jährige das Messer eher hin- und hergeschwungen haben.

Angeklagten droht lebenslange Haft
Seine Verteidiger plädierten am ersten Verhandlungstag auf absichtlich schwere Körperverletzung in zwei Fällen und schwere Körperverletzung in einem Fall. Ihr Mandant sei einsichtig, dass es für ihn eine Alkohol- und Suchtgiftentwöhnung benötige. Zudem würde er auch eine Therapie aufgrund seiner Persönlichkeitsstörung machen wollen. Im Alltag würde er sich normal verhalten, sein Freund bezeichnete ihn als einen guten Menschen. Seine Straftaten hätte er stets unter Einfluss von Rauschmitteln begangen. Im Falle eines Schuldspruchs im Sinne der Anklage droht ihm eine Freiheitsstrafe zwischen zehn und 20 Jahren oder lebenslange Haft. Mit einem Urteil ist am frühen Abend zu rechnen.

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