Italiens Ministerpräsidentin Giorgia Meloni hält trotz einer Niederlage vor Gericht an ihren Plänen fest, Mittelmeerflüchtlinge außerhalb der EU unterzubringen. Die Regierung in Rom hat nun Beschwerde gegen das Urteil, welches die Rückholung von zwölf Migranten aus der italienischen Abschiebehaftanstalt in Albanien verlangt, beim Obersten Gerichtshof eingereicht.
Die Richter begründeten ihr Urteil damit, dass Bangladesch und Ägypten – aus diesen Ländern stammen die zwölf Migranten – keine sicheren Herkunftsländer seien. Als Reaktion darauf hat Melonis Kabinett ein ab sofort geltendes Dekret erlassen, indem festgehalten wird, dass die Einstufung als sichere Herkunftsländer für Migranten ausschließlich der Regierung zusteht.
Wann ist ein Herkunftsland sicher?
Zudem wurde die Liste der sicheren Herkunftsländer aktualisiert. Kamerun, Kolumbien und Nigeria sind von der Liste mit ursprünglich 22 Ländern gestrichen worden. Die neue Liste definiert nach wie vor Staaten wie Bangladesch, Tunesien und Ägypten als sichere Herkunftsländer. Asylwerber aus diesen Ländern können jedoch immer noch ihre persönliche Situation geltend machen.
Der Entscheidung der römischen Richter gegen die Internierung von Migranten in Albanien liegt ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) von Anfang Oktober zugrunde. In diesem wird festgehalten, dass ein EU-Land einen Drittstaat im Asylrecht nur als sicheres Herkunftsland definieren kann, wenn die Bedingungen dafür im gesamten Hoheitsgebiet des Staates erfüllt sind, so der Europäische Gerichtshof.
EU-Staaten verfolgen Rechtsstreit mit großem Interesse
Italien ist der erste Staat der Europäischen Union, der über Asylanträge außerhalb der EU urteilen will. Das Vorhaben wird von allen anderen EU-Ländern aufmerksam verfolgt. Insbesondere andere rechte Regierungen in Europa erwägen, sich das Meloni-Modell zum Vorbild zu nehmen. Bleibt es bei dem Beschluss des Gerichts in Rom, wäre das für sie ein schwerer Schlag.
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