Erpresser-Prozess

„Gibt‘s keinen Sex, dann gibt es auch kein Geld!“

Burgenland
22.10.2024 19:00

Ein arbeitsloser Südburgenländer manipulierte, bedrohte und schlug zwei Frauen. Mit der einen hat er ein Kind, die andere ist schwanger. Der Mann forderte fragwürdige Verträge ein.

Der 34-Jährige wird aus der Haft vorgeführt zum Prozess am Landesgericht Eisenstadt. Wegen Betrugs verbüßt er gerade eine Haftstrafe, eine zweite ist anhängig. Er hat vier weitere Vorstrafen, darunter zwei wegen versuchter Körperverletzung. „Ich bin teilweise geständig“, sagt der Angeklagte, der zwei Frauen übel mitgespielt haben soll.

Geschlagen und bedroht
Bei der ersten handelt es sich um seine Ex-Lebensgefährtin, die ihm eine Tochter gebar. „Wenn wir spazieren gingen, musste ich meinen Kopf unten halten, damit ich ja keine anderen Männer anschauen kann“, sagt die Frau, deren Leben kontrolliert worden sein soll: „Ich durfte mich nicht mit Verwandten oder Freunden treffen. Er hat meine Accounts am Handy gelöscht.“ Er habe sie geschlagen, bedroht. „Ich trete dir in den Bauch“, soll er während der Schwangerschaft gesagt haben.

„Sonst stelle ich halt Nacktfotos von dir online“ 
Besonders perfid klingt ein „vertragliches Abkommen“ zwischen den beiden. Gibt es nicht mindestens viermal pro Woche Sex, zahlt der Notstandshilfebezieher die Windeln für das Mädchen nicht. „Sie war damit einverstanden“, so der Südburgenländer, der Schulden in Höhe von 30.000 Euro angehäuft hat. „Aber mehr als einmal im Monat war nicht drin.“ Dass er die Frau mit Nacktfotos erpresst haben soll, lässt der Häftling auch nicht gelten. „Sie hat sie mir freiwillig geschickt“, was diese bestreitet: „Auch das war wieder Bestandteil des Vertrages.“

Schuld ist der Alkohol
Der neuen Freundin soll der 34-Jährige Ähnliches angetan haben. Das ungeborene Kind aus dem Leib treten wollen; sie vergewaltigen; lieber über deren Mutter herfallen als über sie selbst. „Ein Blödsinn! Die ist ja schon über 50“, sagt der Angeklagte, der in diesem Fall alle Vorwürfe zurückweist. „Ich habe ihr erzählt, was ich früher, auch wegen meines Alkoholproblems, für einen Blödsinn gemacht habe. Sie gibt das jetzt alles weiter, als wäre es ihr passiert. Es ist alles vollkommen falsch.“

Der Schöffensenat hörte sich alle Beteiligten sieben Stunden lang an und schenkte den geschundenen Frauen-Seelen schließlich Glauben: Vier Jahre Haft, rechtskräftig.

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