Ein 21-jähriger Unterländer hatte Zahlungsaufforderungen per Mail verschickt und sich als Inkassobeauftragter ausgegeben. Für seine Betrügereien wurde er am Dienstag am Landesgericht Feldkirch in Vorarlberg verurteilt.
„Es ist schon schlimm genug, dass die Sache hier bei Gericht verhandelt wird. Da muss man nicht noch darüber in der Zeitung berichten“, echauffiert sich die Mutter des Angeklagten gegenüber der anwesenden Presse. Dass ihr Sohnemann im Dezember vergangenen Jahres ziemlich viel an krimineller Energie aufgewendet hat, um arglose Opfer abzukassieren, scheint die Frau verdrängt zu haben.
Fakt ist, dass sich der damalige Ferialpraktikant durch Betrügereien ein lukratives Nebeneinkommen erwirtschaften wollte. Und weil Angst seit ewigen Zeiten als gutes Druckmittel taugt, gab er sich als Inkassobeauftragter zweier tatsächlich existierender Eintreibungsfirmen aus und forderte per Mail seine vorwiegend älteren Opfer zur Zahlung von jeweils knapp 275 Euro auf. Insgesamt 400 Telefonnummern in ganz Österreich hatte er zuvor in Erfahrung gebracht. Rund 300 Mahnungen wurden verschickt.
Viele Opfer rochen den Braten
Doch seine Rechnung, pro Tag zumindest von fünf Opfern Zahlungseingänge auf sein Konto zu erhalten, ging nicht auf. Denn etliche Angeschriebene rochen den Braten und meldeten sich bei den Inkassobüros. Die Behörden wurden aufmerksam. Als eine Überweisung von 275 Euro dann doch auf dem Konto des falschen Geldeintreibers einlangt und er die Herkunft des Geldes dem Bankbetreuer nicht erklären kann, fliegt die Sache endgültig auf.
Da der Unbescholtene geständig ist und den Schaden bereits wiedergutgemacht hat, verurteilt ihn Richterin Sabrina Tagwercher rechtskräftig zu vier Monaten Haft auf Bewährung und 1440 Euro Geldstrafe. Worauf sich der Delinquent, der jetzt Koch werden will, nochmals für seine Taten entschuldigt.
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