Kritik an fehlender Verordnung geht weiter. Eine Genossenschaft vermutet, dass manche Bauträger die Details aber schon haben. Nichtsdestotrotz werden 2025 wohl weniger geförderte Wohnungen gebaut.
Noch immer gibt es keine Details der neuen Wohnbauförderung. Vor knapp drei Wochen wurde das neue Gesetz von der Landesregierung präsentiert – die dazugehörige Verordnung lässt Wohnbaulandesrat Martin Zauner (FPÖ) nach wie vor vermissen. Ohne die Details aus der Verordnung können Genossenschaften eigentlich nicht kalkulieren. Wer fällt in die Förderung, bis zu welchem Baupreis wird gefördert, was muss eine Wohnung technisch erfüllen? Diese Fragen bleiben ohne Verordnung unbeantwortet. Die „Krone“ berichtete.
Projekte auch 2025 noch mit alter Förderung
Damit wird die Luft für die Genossenschaften dünner, wenn es darum geht, Projekte zu planen. Philipp Radlegger, Geschäftsführer der Pinzgauer Wohnbau Bergland sagt: „Ich rechne damit, dass wir erst 2026 mit Projekten nach der neuen Wohnbauförderung beginnen werden.“ Diese soll mit 1. Jänner 2025 in Kraft treten. Ein knapper Zeitraum, der für Verordnung, Begutachtung und Beschluss heuer noch übrig bleibt.
Radlegger: „Der Landesrat (Zauner, Anm.) hat zugesagt, dass alle Projekte, die 2024 bewilligt wurden und bis 30. April 2025 Baubeginn haben, in die alte Förderung fallen.“ Damit kann die Bergland noch drei Projekte in Bischofshofen, Zell und Grödig mit gesamt 93 Wohnungen beginnen.
Für die Zeit danach herrscht ein Vakuum. „Offiziell wurde nichts verschickt, wir haben keine Details, andere Genossenschaften kalkulieren aber angeblich damit“, vermutet Radlegger, dass so manche Genossenschaft die Unterlagen bereits haben könnten.
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