Klagen aufrecht

Beziehung zwischen ÖSV und FIS bleibt kompliziert

Ski Alpin
23.10.2024 06:38

Das Verhältnis des heimischen Skiverbandes ÖSV zum Management der FIS um ihren Präsidenten Johan Eliasch ist weiterhin angespannt und nicht friktionsfrei. Der Streit um die von Eliasch angestrebte Zentralvermarktung von Medienrechten spielt sich parallel zum Weltcup-Opening auf juristischem Terrain ab. Gleichzeitig schlägt sich der ÖSV bei der Kandidatur des Briten für das Amt des IOC-Präsidenten auf dessen Seite. Potenziell sieht man dadurch eine „Aufwertung des Skisports“.

Geht es nach dem Ski- und Snowboardweltverband FIS, sollen ab 2026/27 die wertvollen internationalen Medienrechte im Wintersport – ähnlich wie in der Formel 1 – zentral vermarktet werden. Diese Zentralisierung war eines der wichtigsten Wahlversprechen von Eliasch, mit dem er vor allem kleinere Verbände köderte. Im Frühjahr wurden in einer Sitzung des FIS-Vorstands Nägel mit Köpfen gemacht: Der Passus der Wettkampfregeln, der die Medienrechte bei den Nationalverbänden verortet, wurde ohne hinreichende Diskussion abgeändert.

Der ÖSV reichte dagegen im Juni Klage ein, die erste Verhandlung soll am 28. November in Wien stattfinden. Der ebenfalls klagende Deutsche Skiverband hat der FIS in Form einer einstweiligen Verfügung bereits eine juristische Niederlage beschert. Wie das Landgericht München mitteilte, verletze der FIS-Beschluss zur Zentralvermarktung europäisches Kartellrecht und dürfe nicht umgesetzt werden. Die Frage der originären Rechteinhaberschaft könne nicht durch willkürlich gesetztes Verbandsrecht zugunsten der FIS geklärt werden.

„Wäre eine Aufwertung“
Trotz all dem Ungemach gebe es aber einen regelmäßigen professionellen Austausch mit der FIS-Spitze, betonte ÖSV-Generalsekretär Christian Scherer. Präsident Eliasch persönlich melde sich hin und wieder telefonisch bei ihm. Dessen Kandidatur als Präsident des Internationalen Olympischen Komitees (IOC) sehen die ÖSV-Obersten grundsätzlich positiv. „Für den Skisport wäre das natürlich eine Aufwertung“, sagte Scherer. Die Wahl findet nur wenige Wochen nach der Ski-WM in Saalbach-Hinterglemm (4. bis 16. Februar 2025) statt. Das würde das Event in Österreich international stärker in den Fokus rücken, so das Kalkül von Scherer. Die Chancen von Eliasch, die Wahl für sich zu entscheiden, könne er nicht beurteilen.

ÖSV-Generalsekretär Christian Scherer (Bild: GEPA pictures)
ÖSV-Generalsekretär Christian Scherer

Experten sehen den 62-jährigen Geschäftsmann jedenfalls als Außenseiter beim Rennen um die Nachfolge von Thomas Bach. Das liegt zunächst an den profilierten Mitbewerbern und Mitbewerberinnen, die zum Teil langjährige Verbindungen zum IOC haben; etwa World-Athletics-Präsident Sebastian Coe (GBR), Ex-Schwimmerin und Bach-Vertraute Kirsty Coventry (ZIM), UCI-Präsident David Lappartient (FRA) oder IOC-Vizepräsident Juan Antonio Samaranch jr. (ESP).

FIS-Präsident Johan Eliasch (Bild: GEPA pictures)
FIS-Präsident Johan Eliasch

Problematisch für Eliasch sind auch die zahlreichen Richtlinien und Paragrafen, die das Wahlprozedere regeln – und die Wahl des IOC-Präsidenten zu einer der eigentümlichsten in der Sportwelt machen. Grundsätzlich ist eine Doppel-Präsidentschaft – IOC-Boss sowie Präsident eines Sport-Weltverbandes – nicht verboten. Doch muss der IOC-Präsident zum Zeitpunkt der Wahl und während der gesamten Dauer seiner Amtszeit Mitglied des IOC sein.

Interessenskonflikt 
Eliasch wurde einzig aufgrund seiner Funktion als FIS-Präsident ins IOC aufgenommen, das geschah erst dieses Jahr. Wenn er 2026 nicht als FIS-Präsident bestätigt wird, würde seine IOC-Mitgliedschaft erlöschen und damit auch seine -Präsidentschaft enden. Es sei denn, das IOC beschlösse per Wahl eine Änderung seines Mitgliedsstatus – was nicht sicher wäre. Auch ein möglicher Interessenskonflikt – Eliasch ist Mehrheitseigentümer des Sportartikelherstellers Head – ist eine Hürde für ihn.

Wahl im März 2025
Um für sich zu werben, bleibt den Kandidatinnen und Kandidaten nur eine einzige Präsentation, bei einer Sitzung in Lausanne am 30. Jänner. Sie dürfen keine Wahl-Videos veröffentlichen, an keinen Diskussionen mit anderen Kandidaten und Kandidatinnen teilnehmen oder öffentliche Versammlungen abhalten. Die Wahl findet im März 2025 statt, die Amtszeit des/der Neuen startet am 24. Juni.

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