Weist Vorwürfe zurück

Weitere Klagen gegen „Diddy“ Combs eingereicht

Society International
23.10.2024 08:08

Gegen den bereits wegen zahlreicher Sexualverbrechen angeklagten und in Untersuchungshaft sitzenden Rapper Sean „Diddy“ Combs (54) sind weitere Klagen eingegangen. Eine Anwaltskanzlei in Houston (Texas), die vor rund zwei Wochen mitgeteilt hatte, 120 Menschen mit Vorwürfen gegen den Rapper zu vertreten, reichte sieben weitere Klagen ein. 

Sechs Kinder von Combs stellten sich unterdessen in einer gemeinsamen Mitteilung hinter ihren Vater. „Der vergangene Monat hat unsere Familie verwüstet“, schrieben sie auf Instagram. „Wir stehen zusammen und unterstützen dich bei jedem Schritt.“

Klagen anonym eingereicht
Die sieben neuen Klagen, die der Deutschen Presse-Agentur vorlagen, seien im Namen von vier Männern und drei Frauen anonym eingereicht worden, hieß es. Combs und anderen, nicht namentlich genannten Menschen werden darin unter anderem sexueller Missbrauch und sexuelle Übergriffe vorgeworfen.

Anwalt Tony Buzbee reichte mit seiner Kanzlei weitere Klagen gegen Sean Combs ein. (Bild: APA/Elizabeth Conley/Houston Chronicle via AP)
Anwalt Tony Buzbee reichte mit seiner Kanzlei weitere Klagen gegen Sean Combs ein.

Die mutmaßlichen Taten sollen sich zwischen den Jahren 2000 und 2022 hauptsächlich in New York, Los Angeles und Las Vegas ereignet haben. Zwei der mutmaßlichen Opfer sollen zum Tatzeitpunkt minderjährig gewesen sein – 17 und 13 Jahre alt. 

Vorwürfe zurückgewiesen
Das Management des Musikers wies die Vorwürfe auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur erneut zurück und warf der Kanzlei vor, Aufmerksamkeit auf sich ziehen zu wollen. Der Chef der Anwaltskanzlei, Tony Buzbee, hatte vor rund zwei Wochen bei einer Pressekonferenz mitgeteilt, 120 Menschen mit Anschuldigungen gegen Combs zu vertreten und Klagen einreichen zu wollen.

Die mutmaßlichen Taten hätten seit 1991 meist auf Partys oder Veranstaltungen in New York und Los Angeles stattgefunden. In der vergangenen Woche hatte die Kanzlei bereits sechs Klagen eingereicht.

Combs gehörte mit Hits wie „I‘ll Be Missing You“ oder „Bad Boy For Life“ in den vergangenen Jahrzehnten zu den erfolgreichsten Rappern der Welt. Im Laufe seiner Karriere nutzte er unter anderem die Pseudonyme „Puff Daddy“, „P. Diddy“ und „Diddy“.

„Diddy“ hofft auf Freilassung
Seit rund einem Monat sitzt er in Untersuchungshaft. Dem Rapper werden von der Staatsanwaltschaft in New York unter anderem Sexhandel, organisierte Kriminalität und andere Vergehen vorgeworfen. Combs plädierte auf nicht schuldig. Zudem gibt es bereits mehrere Zivilklagen wegen sexuellen Missbrauchs.

Das Anwaltsteam des Rappers bemüht sich derzeit um seine Freilassung aus der Untersuchungshaft und hat Berufung gegen eine Entscheidung des Richters eingelegt, Combs nicht unter Auflagen bis zum Prozessbeginn auf freien Fuß zu setzen. Zudem verlangten sie nun in einem Schreiben an den Richter, dass dieser möglichen Zeugen und deren Anwälten außergerichtliche Aussagen untersagen solle, damit Combs ein faires Verfahren bekommen könne. Der Prozessbeginn ist derzeit vorläufig auf Mai festgesetzt.

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(Bild: kmm)



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