Vergewaltigungsvorwurf

Nach Einigung: US-Prozess gegen Polanski abgesagt

Ausland
23.10.2024 13:02

Der für das kommende Jahr angesetzte Zivilprozess in den USA gegen Roman Polański wegen mutmaßlicher Vergewaltigung wurde abgesagt. Am Mittwoch muss sich der Regisseur in Paris erneut in einem anderen Fall vor Gericht verantworten. Eine Rückkehr in die USA bleibt für Roman Polański unwahrscheinlich.

Wie der Anwalt des Oscar-Preisträgers, Alexander Rufus-Isaacs, am Dienstag in einer E-Mail mitteilte, wurde der Fall „im Sommer zur beiderseitigen Zufriedenheit der Parteien beigelegt und ist nun formell“ abgesagt worden.

Einigung „unter Vorbehalt“
Laut im Juli im US-Bundesstaat Kalifornien eingereichten Gerichtsdokumenten wurde eine Einigung „unter Vorbehalt“ erzielt. Die Anwältin des mutmaßlichen Opfers, Gloria Allred, erklärte in einer E-Mail am späten Dienstagabend, dass „die Parteien zu ihrer beiderseitigen Zufriedenheit eine Einigung“ erzielt hätten.

Das mutmaßliche Opfer hatte Polański im vergangenen Jahr verklagt. Die Frau wirft dem Filmemacher vor, sie 1973 als Minderjährige zum Abendessen in ein Restaurant in Los Angeles ausgeführt zu haben. Er soll ihr dort Tequila gegeben und sie, als ihr daraufhin schwindelig wurde, zu sich nach Hause gefahren und dort vergewaltigt haben.

Roman Polański im Jahre 1986 bei den Filmfestspielen von Cannes mit der britischen Schauspielerin Charlotte Lewis. Auch sie erhob Anklage gegen den Regisseur. (Bild: APA/AFP)
Roman Polański im Jahre 1986 bei den Filmfestspielen von Cannes mit der britischen Schauspielerin Charlotte Lewis. Auch sie erhob Anklage gegen den Regisseur.

Paris: Vorwurf der Verleumdung
Am Mittwoch muss sich Polański erneut in einem anderen Fall vor Gericht verantworten. In dem Prozess in Paris geht es um den Vorwurf der Verleumdung. Polański war in erster Instanz freigesprochen worden, die britische Schauspielerin Charlotte Lewis war in Berufung gegangen.

Lewis wirft Polański vor, sie zu Unrecht der Lüge bezichtigt zu haben. Polański hatte Lewis 2019 in einem Interview „abscheuliche Lügen“ vorgeworfen. Er hatte darauf verwiesen, dass die Schauspielerin sich selbst in einem Klatschblatt damit gerühmt habe, den Regisseur verführt zu haben.

Lewis erklärte während des Prozesses, falsch zitiert worden zu sein. Sie hatte Polański zuvor öffentlich vorgeworfen, sie in den Achtzigerjahren sexuell missbraucht zu haben, als sie 16 Jahre alt war und in Polańskis Film „Piraten“ mitwirkte. Auf eine Anklage deswegen hatte sie verzichtet, weil sie nach eigener Aussage davon ausging, dass der Fall verjährt sei.

Roman Polański lebt mit seiner Ehefrau Emmanuelle Seigner und ihren zwei erwachsenen Kindern heute in Paris. (Bild: www.PPS.at)
Roman Polański lebt mit seiner Ehefrau Emmanuelle Seigner und ihren zwei erwachsenen Kindern heute in Paris.

Flucht im Jahr 1978
Über die Jahre haben verschiedene Frauen schwere Anschuldigungen gegen Roman Polański erhoben: Eine französische Fotografin beschuldigte Polański 2019, sie 1975 im Alter von 18 Jahren misshandelt und vergewaltigt zu haben. 2017 meldete sich eine ehemalige deutsche Schauspielerin zu Wort und gab an, in den 1970er Jahren als 15-Jährige von dem Filmemacher vergewaltigt worden zu sein. 

Seit fast 40 Jah­ren hält sich Re­gis­seur Roman Polański von den USA fern. Wegen eines 1977 be­gan­ge­nen Se­xu­al­ver­bre­chens muss der heute 90 Jahre alte Os­car­ge­krön­te pol­nisch-fran­zö­si­sche Fil­me­ma­cher bei einer Rück­kehr in die USA mit einer Haft­stra­fe rech­nen. Ein kalifornisches Gericht lehnte bereits 2017 die Einstellung des Missbrauchsverfahrens gegen Polański ab. Der zuständige Richter wollte dem Regisseur keine Zusicherung geben, dass er bei einer Rückkehr von einer weiteren Haft verschont bliebe. Es bestand darauf, dass Polański zur Urteilsverkündung persönlich erscheinen müsse, was für ihn ein erhebliches Risiko darstellt. 

Seit seiner Flucht aus den USA im Jahr 1978 hat Polański seinen Hauptwohnsitz in Paris. Der Regisseur vermeidet strikt Reisen in Länder, in denen er mit einer Auslieferung an die USA rechnen müsste. Sein Lebensmittelpunkt bleibt daher Paris, wo er als französischer Staatsbürger vor Strafverfolgung durch die US-Justiz geschützt ist. Seither kehrte Polański nicht in die USA zurück. 

Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Loading
Kommentare
Eingeloggt als 
Nicht der richtige User? Logout

Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

Kostenlose Spiele
Vorteilswelt