Kartellvorschriften

EU fordert 16,7 Millionen Euro Geldbuße von ÖBB

Außenpolitik
23.10.2024 14:39

Insgesamt geht es um 48,7 Millionen Euro Strafzahlungen! Weil die tschechische Bundesbahn České dráhy („ČD“) und die ÖBB in der Zeit von 2012 bis 2016 Absprachen getroffen haben sollen, um die Expansion des damals neuen Bahnanbieters RegioJet zu behindern, folgt nun die Konsequenz durch die EU-Kommission. Für die österreichische Bundesbahn heißt das: Eine Geldbuße von 16,7 Millionen Euro – trotz Ermäßigung von 45 Prozent.

Wie alles begann: Um mit den beiden nationalen Bundesbahnen von Tschechien und Österreich konkurrieren zu können, setzte RegioJet ab 2012 auf gebrauchte ÖBB-Waggons. Da diese mit moderner Ausstattung und Qualität punkten konnten und in Tschechien bereits zugelassen waren.

Absprachen, um Konkurrenz zu bremsen
Eine Untersuchung der Europäischen Kommission hat ergeben, dass ČD und ÖBB zwischen 2012 und 2016 Absprachen trafen, um ihre Marktposition zu halten und die Expansion von RegioJet sowohl in Tschechien als auch auf der internationalen Eisenbahnstrecke zwischen Prag und Wien zu behindern.

Der Verkauf der gebrauchten Güterwagen war nicht nur „zeitlich so abgestimmt“, dass RegioJet die ÖBB-Waggons nicht kaufen konnten. Durch manipulierte Verkaufsverfahren samt Einigung und Austausch vertraulicher Informationen zwischen Bietern und potenziellen Käufern sind die ÖBB-Waggons dann von den tschechischen Bundesbahnen aufgekauft worden, anstelle von RegioJet.

EU sieht Wettbewerbsverzerrung
Die EU sieht hier eine Ausgrenzung und Wettbewerbsverzerrung und damit einen Verstoß gegen Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Dieser lautet: „Mit dem Binnenmarkt unvereinbar und verboten sind alle Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, welche den Handel zwischen Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen geeignet sind und eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs innerhalb des Binnenmarkts bezwecken oder bewirken.“

Nachlass bei Strafzahlung
Es hätte aber noch schlimmer kommen können: Durch eine Kooperation mit der EU-Kommission, also im Rahmen der Kronzeugenregelung, erwirkte die ÖBB einen Nachlass der Strafzahlung von 45 Prozent. Die Ermäßigung spiegelt den Zeitpunkt der Zusammenarbeit der Österreichischen Bundesbahnen und das Ausmaß wider, in dem die von den ÖBB vorgelegten Beweismittel der Kommission geholfen haben, das Bestehen des Kartells nachzuweisen.

Margrethe Vestager, Vizepräsidentin der Kommission, zuständig für Wettbewerbspolitik dazu: „Heute verhängen wir gegen die ČD und die ÖBB eine Geldstrafe in Höhe von insgesamt 48,7 Millionen Euro, weil sie sich in ihren etablierten Positionen zusammengetan haben, um die Expansion ihres Konkurrenten RegioJet zu behindern. Sie haben RegioJet daran gehindert, gebrauchte Eisenbahnwagen der ÖBB zu kaufen, auf die RegioJet angewiesen war, um mit ČD und ÖBB zu konkurrieren. Attraktive Schienenpersonenverkehrsdienste sind der Schlüssel zur Verringerung unseres ökologischen Fußabdrucks, und wir dulden keine Einschränkung des Wettbewerbs.“

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